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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 1/2023
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Neues aus dem Meldeamt !!!

Sie benötigen einen neuen Personalausweis oder Reisepass?

Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reisepasses oder die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:

biometrisches Passbild (Erstellung auch bei uns möglich Kosten 7 €))

letzten Personalausweis bzw. Reisepass bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde

Für Kinder unter 16 J. zusätzlich

Zustimmung gesetzl. Vertreter oder Vollmacht oder beide Eltern müssen persönlich vorsprechen ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht.

Der Personalausweise kostet für unter 24-jähriger 22,80 € und danach 37 €

Für den Reisepass fallen für unter 24-jährige 37,50 € und danach 60,00 € an.

Die Dokumente sind für unter 24-jährige 6 Jahre und danach 10 Jahre gültig.

Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.

Dieser wird hier erstellt und ihnen nach kurzer Wartezeit ausgehändigt.

Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig. Kosten belaufen sich auf 13,00 € für die Neuausstellung und jeweils 6,00 € für Aktualisierungen und Verlängerungen.

Sie ziehen um?

Bei Wohnortwechsel melden Sie sich bitte in der zuständigen Gemeinde oder Stadt, in der Sie sich nieder lassen. Gemäß §§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG) ist jeder Bürger bzw. Bürgerin verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.

Mitzubringen sind

alle gültigen Dokumente (Personalausweis/Reisepass)

Wohnungsgeberbescheinigung

(Download unter www.geratal.de/vg/index.php/satzungen-a-formulare)

oder ein Nachweis zum Wohneigentum (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag)

Für Kinder zusätzlich

Zustimmung gesetzl. Vertreter oder Vollmacht oder beide Eltern müssen persönlich vorsprechen

Geburtsurkunde

Die Ummeldung ist kostenfrei

Nebenwohnung

Ihre Nebenwohnung ist bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, wo Sie die Nebenwohnung haben.

Mitzubringen sind Geburtsurkunde, aktuelle Dokumente, Wohnungsgeberbescheinigung oder Grundbuchauszug.

Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre

Sie möchten nicht, dass jeder Ihre persönlichen Kontaktdaten erfährt?

Kein Problem, sprechen Sie einfach persönlich in der Meldebehörde vor und wir richten Ihnen gerne eine entsprechende Übermittlungssperre gemäß dem Thüringer Meldegesetz ein.

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.

Die Übermittlungssperre kann für folgende Bereiche eingerichtet werden:

§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG - Übermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften

§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG - Altersjubilare und Ehejubilare

§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG - Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.

§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG - Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage

Sprechzeiten Einwohnermeldeamt

Dienstag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Donnerstag

12:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Für Termine im Einwohnermeldeamt wenden Sie sich bitte an:

Frau H. Kämpf 03677/79 43-36

Frau S. Heißner 03677/79 43-50

oder per E-Mail an einwohnermeldeamt[at]geratal.de

Wir bitten um Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Verwaltungsgemeinschaft "Geratal/Plaue"

Einwohnermeldeamt

Zum Bahnhof 59a

99331 Geratal OT Geraberg