Für die Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reisepasses oder die Ausstellung eines Kinderreisepasses benötigen Sie:
| • | biometrisches Passbild (Erstellung auch bei uns möglich Kosten 7 €)) |
| • | letzten Personalausweis bzw. Reisepass bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde |
Für Kinder unter 16 J. zusätzlich
| • | Zustimmung gesetzl. Vertreter oder Vollmacht oder beide Eltern müssen persönlich vorsprechen ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht. |
Der Personalausweise kostet für unter 24-jähriger 22,80 € und danach 37 €
Für den Reisepass fallen für unter 24-jährige 37,50 € und danach 60,00 € an.
Die Dokumente sind für unter 24-jährige 6 Jahre und danach 10 Jahre gültig.
Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Dieser wird hier erstellt und ihnen nach kurzer Wartezeit ausgehändigt.
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig. Kosten belaufen sich auf 13,00 € für die Neuausstellung und jeweils 6,00 € für Aktualisierungen und Verlängerungen.
Bei Wohnortwechsel melden Sie sich bitte in der zuständigen Gemeinde oder Stadt, in der Sie sich nieder lassen. Gemäß §§ 17 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG) ist jeder Bürger bzw. Bürgerin verpflichtet sich innerhalb von zwei Wochen umzumelden.
Mitzubringen sind
| • | alle gültigen Dokumente (Personalausweis/Reisepass) |
| • | Wohnungsgeberbescheinigung |
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| (Download unter www.geratal.de/vg/index.php/satzungen-a-formulare) |
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| oder ein Nachweis zum Wohneigentum (Grundbuchauszug oder Kaufvertrag) |
Für Kinder zusätzlich
| • | Zustimmung gesetzl. Vertreter oder Vollmacht oder beide Eltern müssen persönlich vorsprechen |
| • | Geburtsurkunde |
Die Ummeldung ist kostenfrei
Ihre Nebenwohnung ist bei der Gemeinde oder Stadt anzumelden, wo Sie die Nebenwohnung haben.
Mitzubringen sind Geburtsurkunde, aktuelle Dokumente, Wohnungsgeberbescheinigung oder Grundbuchauszug.
Sie möchten nicht, dass jeder Ihre persönlichen Kontaktdaten erfährt?
Kein Problem, sprechen Sie einfach persönlich in der Meldebehörde vor und wir richten Ihnen gerne eine entsprechende Übermittlungssperre gemäß dem Thüringer Meldegesetz ein.
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit.
Die Übermittlungssperre kann für folgende Bereiche eingerichtet werden:
§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG - Übermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG - Altersjubilare und Ehejubilare
§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG - Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.
§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG - Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage
Sprechzeiten Einwohnermeldeamt
| Dienstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 12:00 Uhr - 17:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Für Termine im Einwohnermeldeamt wenden Sie sich bitte an:
Frau H. Kämpf 03677/79 43-36
Frau S. Heißner 03677/79 43-50
oder per E-Mail an einwohnermeldeamt[at]geratal.de
Wir bitten um Terminvereinbarung, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Verwaltungsgemeinschaft "Geratal/Plaue"
Einwohnermeldeamt
Zum Bahnhof 59a
99331 Geratal OT Geraberg