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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 1/2024
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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2. Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft “Geratal/Plaue“

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20 Abs. 2 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und der Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Thüringer Kindergartengesetz -ThürKigaG-) vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276), letzte berücksichtigte Änderung: §§ 16, 22, 34 und 35 geändert, §§ 28 und 36 neu gefasst sowie §§ 30a und 30b aufgehoben durch Gesetz vom 9. Mai 2023 (GVBl. S. 184); des § 20 Abs. 8 ff. Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 17.7.2023 I Nr. 190; hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ in der Sitzung am 30.11.2023 die folgende 2. Änderungssatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der VG “Geratal/Plaue“ beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ vom 27.05.2019 (Bekanntmachung vom 14. Juni 2019; Amtsblatt VG “Geratal/Plaue“; Nr.11/2019, S.2-4) in der Fassung der 1. Änderung vom 10.05.2021 (Bekanntmachung vom 04.06.2021; Amtsblatt VG “Geratal/Plaue“; Nr.: 10/22, S. 3 + 4) wird wie folgt geändert:

1

§ 5 Abs. 5 Öffnungszeiten/Schließzeiten/Betreuungsumfang

wird wie folgt geändert:

1)

Nachdem Wort Himmelfahrt wird „, an Brückentagen“ eingefügt

2

§ 5 Abs. 6 Öffnungszeiten/Schließzeiten/Betreuungsumfang

1)

Die Wörter „an Brückentagen,“ wird entfernt und es wird „an zwei Tagen“ eingefügt

2)

Ferner wird nach dem Wort „Fachpersonals“ die Worte „, wegen baulichen Maßnahmen u.ä.“ eingefügt

3

§ 6 Abs. 4 Aufnahme/Anmeldung

Nach Nr. 2 der Absatz, welcher mit „eine Bestätigung einer staatlichen Stelle …..“ beginnt wird zu Nr. 3

4

§ 11 Abs. 1 Satz 1 Elternbeiträge

1)

§ 11 erhält die neue Überschrift „Elternbeiträge und Verpflegungsgebühren“

2)

Hinter das Wort Elternbeitrag wird „sowie eine Verpflegungsgebühr für die Bereitstellung von Verpflegungsangeboten“ eingefügt

3)

In Satz 2 wird hinter das Wort Elternbeitrag folgendes eingefügt: „sowie der Verpflegungsgebühr“

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 2. Änderungsatzung tritt am 01.02.2024 in Kraft.

Geratal, OT Geraberg, 27.12.2023

J. Thamm

Gemeinschaftsvorsitzender  —  (Siegel)

Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.