Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) sowie der § 1, 2 und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Stadtrat der Stadt Plaue in seiner Sitzung am 21.02.2024 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Neusiß (Spielapparatesteuersatzung) vom 22.03.2004 wird rückwirkend zum 01.09.2021 aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Plaue, den 15.04.2024
C. Janik
Bürgermeister — - Siegel -
Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.