Im Jahr 2020 beschloss der Gemeinderat nach intensiven Beratungen die Einführung einer Tempo-30-Zone für die Ortslage Angelroda. Die verkehrsrechtliche Anordnung erfolgte am 9. November 2020, und die Gemeinde übernahm die Kosten für die Beschilderung.
Im Jahr 2023 reichten mehrere Anwohner eine Beschwerde beim Verkehrsamt des Ilm-Kreises ein. Daraufhin wurde die bestehende Anordnung überprüft und die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten. In dieser erläuterte die Gemeinde erneut die Gründe für die Einführung der Tempo-30-Zone. Außerdem wurde ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Verkehrsamts, der Polizei und den Beschwerdeführern vereinbart.
Während des Treffens wurden die unterschiedlichen Standpunkte diskutiert. Die Gemeinde sprach sich weiterhin für den Erhalt der Tempo-30-Zone aus und konnte die Argumente der Beschwerdeführer - etwa Lärmbelästigung durch Hupen im Bereich des Viadukts oder eine unklare Beschilderung - nicht nachvollziehen.
Bei der erneuten Prüfung der Anordnung stellte sich jedoch heraus, dass diese im Jahr 2020 nicht hätte erteilt werden dürfen. Das Verkehrsamt legte daraufhin einen neuen Vorschlag für die Beschilderung vor, der im Gemeinderat besprochen wurde. Die Gemeinde lehnte den Vorschlag ab, da die bisherige verkehrsrechtliche Anordnung weiterhin bestand und die Kosten für eine Korrektur nicht erneut übernommen werden sollten.
Trotz Einsprüchen auf kommunaler und Landesebene wurde die Gemeinde letztlich verpflichtet, die Tempo-30-Zone in Angelroda aufzuheben. Die Schilder werden bis zum 31. Mai 2025 entfernt und gemäß der neuen verkehrsrechtlichen Anordnung ersetzt.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit aufgrund der geänderten Regelungen!