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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 12/2023
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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7. Änderung der Entgeltordnung

zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Schwimmbad Plaue (7. Änderung der Nutzungsentgeltordnung Schwimmbad)

Aufgrund des § 3 der Bade- und Benutzungsordnung für das Schwimmbad Plaue vom 14.10.1998 in Verbindung mit der Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Schwimmbad Plaue vom 14.10.1998, zuletzt geändert durch die 6. Änderung vom 21.06.2022, beschließt der Stadtrat der Stadt Plaue nachfolgende 7. Änderung:

Artikel 1

§ 4 erhält folgende neue Fassung:

§ 4 Höhe der Entgelte

1.

Für die Benutzung des Schwimmbades Plaue werden folgende Entgelte erhoben:

Eintrittskarten

Tageskarten:

Erwachsene

3,50 €

Ermäßigte

1,50 €

Familien

(2 Erwachsene + max. 5 Kinder)

9,00 €

Zehnerkarten:

Erwachsene

31,50 €

Ermäßigte

13,50 €

Gruppenkarten:

Erwachsene (ab 10 Personen)

je Person

Ermäßigte (ab 10 Personen)

je Person

(pro angefangene 10 Personen

1 Betreuer frei)

Saisonkarten:

Erwachsene

75,00 €

Ermäßigte

45,00 €

Spätschwimmen:

letzte zwei Stunden

vor Schließung

letzte Stunde vor Schließung

1,00 €

Ermäßigung erhalten

-

Kinder und Jugendliche ab 2 bis 18 Jahre,

-

Studenten, Schüler und Auszubildende mit gültigem Ausweis,

-

Behinderte mit einem amtlichen Schwerbehindertenausweis sowie

-

Mitglieder aller Freiwilligen Feuerwehren des Freistaats Thüringen.

Der Nachweis erfolgt anhand eines gültigen Ausweises.

Freien Eintritt erhalten

-

Kinder unter 2 Jahren,

-

eine volljährige Begleitperson von Behinderten mit dem Eintrag „B“ im Schwerbehindertenausweis sowie

-

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und der Jugendfeuerwehren der Verwaltungsgemeinschaft “Geratal/Plaue“ und der Stadt Plaue. Der Nachweis erfolgt anhand eines gültigen Ausweises.

In Verlust geratene Eintrittskarten werden nicht ersetzt. Die Übertragung von Zehner- und Saisonkarten auf andere Personen ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.

2.

Leihentgelte werden wie folgt festgesetzt:

Leihentgelte

Strandkorb (ganztägig):

5,00 €

Liegestuhl (ganztägig):

1,00 €

Sonnenschirm (ganztägig):

1,00 €

Sportgeräte (je Stunde):

0,50 €

Die ausgeliehenen Gegenstände sind ordnungsgemäß persönlich wieder abzugeben. Das Übertragen auf andere Personen ist nicht statthaft.

3.

Für Schwimmkurse und die Abnahme von Schwimmabzeichen werden folgende Entgelte erhoben

Schwimmkurs eine Woche

80,00 €

Frühschwimmer (Seepferdchen)

Prüfungsgebühr pro Prüfung;

Aushändigung Schwimmabzeichen und Urkunde

Deutsches Schwimmabzeichen

(Bronze / Silber / Gold)

Prüfungsgebühr pro Prüfung;

Aushändigung Schwimmabzeichen und Urkunde

Artikel 2

Diese 7. Änderung der Nutzungsentgeltordnung Schwimmbad tritt am 01.05.2023 in Kraft.

Plaue, den 25.05.2023

Janik

Bürgermeister  —  (Siegel)