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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 12/2024
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Bekanntmachungen zur Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl am 26.05.2024

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Martinroda hat in der öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 folgendes Ergebnis zur Gemeinderatswahl festgestellt.

Zahl der Wahlberechtigten

994

Zahl der Wähler

711

Wahlbeteiligung

71,5 %

Zahl der ungültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel)

19

Zahl der gültigen Stimmabgaben (= Stimmzettel)

692

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt

2026

Wahlübersicht

Stimmen der Bewerber

Gewählte Bewerber

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses, die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem

Landratsamt des Ilm-Kreises, Ritterstraße 14 in 99310 Arnstadt

wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Martinroda, 14.06.2024

Babett Morgenbrod

Wahlleiterin

Gemeinde Martinroda