Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Martinroda
gemäß § 80 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda hat am 14.07.2022 mit Beschluss-Nr. 38/07/2022, 40/07/2022 und 42/07/2022 die Jahresrechnungen für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 der Gemeinde Angelroda festgestellt. Am 08.06.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda mit Beschluss-Nr. 21/06/2023 bis 23/06/2023 die Entlastung der Bürgermeisterin und ihrer Stellvertreter gemäß § 80 Abs. 3 ThürKO für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019 der Gemeinde Angelroda ausgesprochen.
Die festgestellten Jahresrechnungen mit ihren Anlagen sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Martinroda liegen im Zeitraum vom 03.07.2023 bis zum 17.07.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Geratal/Plaue, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal,
| während der allgemeinen Sprechzeiten | |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
öffentlich aus.
Martinroda, 20.06.2023
Morgenbrod
Bürgermeisterin