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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 13/2023
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Mitteilung des Ordnungsamtes

Aufgrund der hohen Temperaturen und dem wenigen Regen in der letzten Zeit ist es vermehrt vorgekommen, dass aus den Brunnen und Quellen in den einzelnen Gemeinden und der Stadt Plaue Wasser in großen Menge für den privaten Gebrauch entnommen wurden. Stellenweise wird das Wasser in großen Kanistern abgefüllt und mit dem Autoanhänger abtransportiert.

Die Entnahme aus den Brunnen und Quellen, die in Hofräumen, Betriebsgrundstücken, Gärten und Parkanlagen liegen, ist jedoch laut § 25 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 nicht gestattet.

Das Wasser in den Brunnen auf den Friedhöfen dient lediglich zum Gießen der Bepflanzungen auf den Gräbern. Alle anderen Brunnen und Quellen dürfen lediglich zum Erfrischen, aber nicht als Trinkwasser genutzt werden.

Ordnungsamt

Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“