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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 14/2025
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Aufhebung der Satzung der Gemeinde Neusiß über Auslagenersatz für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen – Erfrischungsgeld –

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 sowie 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und § 34 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl.S. 530), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Stadt Plaue folgende Satzung:

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Neusiß über Auslagenersatz für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen - Erfrischungsgeld - vom 02.06.1994 wird aufgehoben.

Artikel

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Plaue, den 08.05.2025

gez. C. Janik

Bürgermeister