Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) hat der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda in der Sitzung am 08.06.2023 die folgende 2. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Gemeinde Martinroda vom 20.03.2020 (Bekanntmachung vom 15.05.2020, Amtsblatt VG “Geratal/Plaue“; Nr. 09/20, S.3-5) in der Fassung der 1. Änderung vom 30.11.2022 (Bekanntmachung vom 16.12.2022, Amtsblatt VG „Geratal/Plaue“, Nr. 24/50, S. 7+8) wird wie folgt geändert:
| 1. | § 4 Einwohnerversammlung wird wie folgt ergänzt: vor Absatz 1 wird folgende Absatz eingefügt. | |
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| (1) | Bei öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tages-ordnungspunkten, die nichtöffentlich behandelt werden, sind unzulässig. Es dürfen bis zu 2 Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge von einem Einwohner, Verein oder Verband mit Sitz in der Gemeinde Martinroda pro Sitzung gestellt werden. Die Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge müssen sich jeweils auf ein Thema beziehen und spätestens 5 volle Werktage vor der Sitzung schriftlich oder per E-Mail in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ (vg@geratal.de) eingehen. Einwohneranfragen dürfen bis zu 2 einzelne Fragen enthalten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung und kann auf 20 Minuten begrenzt werden; in Ausnahmefällen kann sie durch den Bürgermeister bis auf 40 Minuten ausgedehnt werden. Die Redezeit eines Fragestellers beträgt höchstens 3 Minuten. Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Zulässig sind bis zu 2 themenbezogene Nachfrage/n durch den/die Fragesteller. Ist die Beantwortung der Nachfrage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Gemeinderatsitzung. Schriftlich gestellte Fragen werden nur dann mündlich beantwortet, wenn der Fragesteller anwesend ist. |
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| Absatz | 1 wird zu Absatz 2 |
| Absatz | 2 wird zu Absatz 3 |
| Absatz | 3 wird zu Absatz 4 |
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 2. Änderungsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Martinroda, den 06.07.2023
B. Morgenbrod
Bürgermeisterin — (Siegel)
Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.