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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 15/2023
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Terminsbestimmung Versteigerung

Amtsgericht Arnstadt

Terminsbestimmung:

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag, 16.11.2023

10:00 Uhr

111, Sitzungssaal

Amtsgericht Arnstadt,

Längwitzer Straße 26, 99310 Arnstadt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung

Eingetragen im Grundbuch von Martinroda

lfd. Nr.

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

m2

Blatt

1

Martinroda

1, 879

Gebäude- und Freifläche

Hinter der Elgersburger Straße

406

211 BV 1

2

Martinroda

1,52

Gebäude- und Freifläche

Elgersburger Straße 7

98

10 BV 1

3

Martinroda

2,206

Landwirtschaftsfläche

Unterm Baumgarten

440

10 BV 4

4

Martinroda

2,207

Landwirtschaftsfläche

Unterm Baumgarten

750

10 BV 5

5

Martinroda

6,739

1734

10 BV 6

6

Martinroda

1,877

Gebäude- und Freifläche

Elgersburger Straße

56

10 BV 7

7

Martinroda

1,878

Gebäude- und Freifläche

Elgersburger Straße

330

10 BV 8

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d, Sachverständigen):

siehe Fist. 52;

Verkehrswert: 8.600,00 €

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d, Sachverständigen):

Einfamilienhaus (Reihenbauweise), Bj. ca. 1896, Massiv und Fachwerkkonstruktion, ein- bis zweigeschossig, unausgebautes Dachgeschoss, steiles Satteldach mit Dauchgaube, 114 m2 Wohnfläche, diverse Bauschäden/-mängel und Wertminderungen vorhanden, eigengenutzt; Nebengebäude, Bj. ca. 1900, Massiv und Fachwerkkonstruktion, ein- bis zweigeschossig, flaches Pultdach, keine Heizung, keine Sanitärinstallation, diverse Bauschäden/-mängel und Wertminderungen vorhanden;

Scheune, Bj. ca. 1900, Fachwerkkonstruktion, ein- bis zweigeschossig, nicht nutzbares Dachgeschoss, steiles Satteldach, diverse Bauschäden/-mängel und Wertminderungen vorhanden; stark verschlissenes Gartenhaus sowie eine Garage in einfacher Konstruktionsart mit Blechwänden;

Die Flurstücke 52, 879, 877 und 878 bilden eine wirtschaftliche Einheit;

Verkehrswert: 28.800,00 €

Lfd Nr. 3

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d, Sachverständigen):

Ackerland, unbebaut, verpachtet;

Verkehrswert: 300,00 €

Lfd. Nr. 4

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d, Sachverständigen):

Ackerland, unbebaut, verpachtet;

Verkehrswert: 500,00 €

Lfd. Nr. 5

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d, Sachverständigen):

Ackerland, unbebaut, verpachtet;

Verkehrswert: 1.000,00 €

Lfd. Nr. 6

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d, Sachverständigen):

siehe Flst. 52;

Verkehrswert: 1.800,00 €

Lfd. Nr. 7

Objektbeschreibung/Lage (It Angabe d, Sachverständigen):

siehe Flst. 52;

Verkehrswert: 1,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 06.05.2022.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des•geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteiluhg des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des.Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen öder zu Piotokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung, durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

gez.

Berger

Rechtspfleger