Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es gemäß der Friedhofssatzung untersagt ist, Tiere auf den Friedhof mitzubringen (ausgenommen Blindenhunde) und dementsprechend auch ihre Notdurft verrichten zu lassen. Bitte bedenken Sie, dass die Hinterlassenschaften von Hunden dem Gesamtbild des Friedhofes schaden und bei Mäharbeiten der Gemeindearbeiter zu unschönen Überraschungen führen.
Wir bitten Sie aus Gründen der Pietät und der Wahrung der Totenruhe diese Vorschrift einzuhalten und die Hunde vor dem Friedhof warten zu lassen.
Friedhofsverwaltung
VG „Geratal/Plaue“