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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 18/2025
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Verwaltungskostensatzung der Stadt Plaue vom 08.05.2025

Auf Grund der §§ 18 Abs. 2 S. 2, 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) und der §§ 1, 2, 10, 11 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) beschließt der Stadtrat der Stadt Plaue die folgende Verwaltungskostensatzung:

§ 1

Geltungsbereich

(1)

Die Stadt Plaue einschließlich dem Ortsteil Neusiß erhebt als Gegenleistung für Amtshandlungen oder sonstige Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse eines Einzelnen vorgenommen werden, Kosten (Verwaltungsgebühren und Auslagen).

(2)

An Stelle einer eigenen Kostensatzung mit Gebührenverzeichnis wird das Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Gebührenverzeichnis, in der jeweils gültigen Fassung, für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis für anwendbar erklärt.

(3)

Soweit in Gebührensatzungen der Stadt Plaue für einzelne Amtshandlungen besondere Gebührentatbestände und gesonderte Gebühren vorgesehen sind, bleiben diese Regelungen von Absatz 2 unberührt.

§ 2

Übergangsregelung; Inkrafttreten/Außerkrafttreten

(1)

Auf Verwaltungsverfahren, die vor Inkrafttreten dieser Satzung begonnen wurden, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung noch nicht abgeschlossen sind, sind die Bestimmungen dieser Satzung anzuwenden.

(2)

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(3)

Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostensatzung der Stadt Plaue vom 01.04.2003 sowie die Verwaltungskostensatzung der Gemeinde Neusiß (Verwaltungskostensatzung) vom 09.01.2004 in der Fassung der 1. Änderung vom 04.02.2005 außer Kraft.

Plaue, den 09.05.2025

C. Janik

Bürgermeister