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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 19/2023
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Bestimmungen über die Erhebung von Entgelt der Stadt Plaue für die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen im Ortsteil Neusiß (Benutzungsentgeltordnung) vom 06.09.2023

Der Stadtrat der Stadt Plaue hat in seiner Sitzung am 06.09.2023 die nachfolgenden Bestimmungen über die Erhebung von Entgelt für die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen beschlossen.

§ 1

Erhebung von Entgelten

Für die Benutzung der in § 1 der Benutzungsordnung der Stadt Plaue für die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen im Ortsteil Neusiß werden Entgelte und Kosten nach den Bestimmungen dieser Ordnung erhoben.

§ 2

Entgeltpflichtiger

Entgeltpflichtiger ist der Veranstalter bzw. der Antragsteller. Mehrere Entgeltpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3

Entstehung und Fälligkeit der Entgelte

(1) Das Benutzungsentgelt entsteht mit der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages bzw. schriftliche Zusage der Stadt Plaue über die Bereitstellung der beantragten Einrichtung zum angegebenen Zweck und beantragten Termin.

(2) Die im Nutzungsvertrag festgelegte Zahlung ist bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf das Konto der Stadt Plaue zu überweisen.

(3) Eine kostenlose Stornierung des Nutzungsvertrages ist bis 3 Werktage vor der Nutzung möglich. Bei einer späteren Stornierung ist das vereinbarte Nutzungsentgelt in voller Höhe fällig.

(4) Rückständige Zahlungen werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.

§ 4

Kosten für Beschädigung/Verlust

Über die übliche Abnutzung hinausgehende Beschädigungen/Verluste an den Einrichtungen und dem Inventar werden in Rechnung gestellt.

§ 5

Entgelthöhe

Für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen in der Ortsteil Neusiß werden folgende Entgelte inklusive den Nebenkosten erhoben:

1. Kulturraum Neusiß

für den ganzen Tag

100,00 €

Teilnutzung

10,00 €/Stunde

Der Kirche, Vereinen, öffentliche Rentnertreffs und der Freiwilligen Feuerwehr steht eine kostenfreie Nutzung zu.

§ 6

Inkrafttreten

(1) Diese Benutzungsentgeltverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Bestimmungen über die Erhebung von Entgelt für die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Neusiß (Benutzungsentgeltverordnung) vom 16.11.2006 in der Fassung der IV. Änderung vom 19.09.2016 außer Kraft.

Plaue, den 06.09.2023

C. Janik

Bürgermeister (Siegel)