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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 19/2024
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Thueringer Schiedsstellengesetz

Ident.-Nr: 194101

Schiedsperson im Geratal

Für die Besetzung der „Schiedsstelle Geratal“ werden für die Amtsperiode ab 2024 eine Schiedsperson und deren Stellvertretung gesucht.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird auf die Dauer von fünf Jahren durch den Gemeinderat gewählt.

Eine Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihrer Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Nicht gewählt werden kann, wer

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bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

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bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr vollendet hat und

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nicht im Bereich der Schiedsstelle wohnt.

Die Stelle der Schiedsperson kann weiterhin nicht wahrgenommen werden von einer Person,

1)

die in Folge einer gerichtlichen Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder verurteilt wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten,

2)

gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,

3)

die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann und

4)

die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.

Die „Schiedsstelle Geratal“ ist gemäß der „Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz vom 27. August 2019“ auch für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ und der Landgemeinde Geratal zuständig.

Die gewählte Schiedsperson beginnt ihre Amtsgeschäfte, sobald diese vom Direktor des Amtsgerichtes im Amt bestätigt wurde.

Interessierte und geeignete Bewerber/innen

melden sich bitten schriftlich bis zum 10.10.2024 bei der

Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“

Zum Bahnhof 59a

99331 Geratal

oder per E-Mail an vg@geratal.de.

gez. Kerstin Michalski

Gemeinschaftsvorsitzende