| 1. | Der Stadtrat der Stadt Plaue hat in seiner Sitzung am 01.03.2022 beschlossen: |
| Die Hebesätze der Grundsteuer werden ab dem Januar 2022 wie folgt festgesetzt: | |
| Grundsteuer B: 400 v. H. | |
| Damit kann für das Jahr 2023 auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden verzichtet werden. | |
| Für diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. | |
| Die Grundsteuer wird mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen fällig und ist an den Fälligkeitstagen auf das Konto der Gemeindekasse zu überweisen. Soweit der Gemeindekasse ein Abbuchungsauftrag erteilt wurde, werden die Fälligkeiten eingezogen. Die bereits geleisteten Zahlungen werden auf die Jahresschuld angerechnet. | |
| 2. | Die Festsetzung der Grundsteuer nach Nr. 1 gilt nicht für die Bemessung der Grundsteuer für Einfamilienhäuser und Mietwohngrundstücke nach der Ersatzbemessungsgrundlage des § 42 GrStG. Für diese Grundsteuer ist die Steueranmeldung jährlich neu abzugeben (§ 44 Abs. 3 GrStG). |
| Wenn sich nach der letzten Ersatzbemessung keine Änderungen ergeben haben, behalten die zuletzt erteilten Bescheide ihre Gültigkeit. | |
| 3. | Soweit Änderungen der Besteuerungsgrundlagen eintreten, wird auf der Grundlage des vom örtlich zuständigen Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheids ein Grundsteuerbescheid erteilt werden. |
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die öffentliche Bekanntgabe nach Nr. 1 kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift in der VG „Geratal/Plaue“, Zum Bahnhof 59 a, 99331 Geratal einzulegen.
Die Frist beginnt mit dem Ablauf des auf den Tag der Bekanntmachung folgenden Tages. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des mit öffentlicher Bekanntgabe erteilten Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der festgesetzten Steuer nicht aufgehalten.
Anfragen können an die Steuerverwaltung der VG “Geratal/Plaue“ (Tel. 03677/794334) gerichtet werden.
Geratal, den 27.01.2023
gez. i.A. Walther
Steuerverwaltung