Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ hat am 07.12.2022 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 (Beschluss-Nr. 30/12/2022) einschließlich des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (Beschluss-Nr. 31/12/2022) beschlossen.
Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen vorgelegt,
| im Verwaltungshaushalt | mit | 4.414.550,00 € und |
| im Vermögenshaushalt | mit | 199.000,00 €. |
Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 11.01.2023, Az. 092.51, die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gründe, die zur Beanstandung der Haushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden.
Für die öffentliche Bekanntmachung gilt § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 30.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich wird der Haushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu den Sprechzeiten verfügbar gehalten.
Thamm
Gemeinschaftsvorsitzender
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.414.550,00 EURO | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 199.000,00 EURO | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- unbesetzt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 735.700,00 EURO festgesetzt.
§ 6
Zur Deckung des Finanzbedarfs wird von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungskostenumlage in Höhe von 172,00 € je Einwohner erhoben.
Für Ausgaben nach § 4 Abs. 3 der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe werden folgende Kostenerstattungen erhoben:
| im Verwaltungshaushalt | 2,50 € je Einwohner | |
| im Vermögenshaushalt | 3,00 € je Einwohner. |
Für Ausgaben nach § 5 Abs. 3 der Zweckvereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes werden folgende Kostenerstattungen erhoben:
| im Verwaltungshaushalt | 138,00 € je Einwohner | |
| im Vermögenshaushalt | 12,50 € je Einwohner. |
Die Abschlagszahlung nach § 4 Abs. 2 der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ beträgt 495,00 € je Monat und angemeldetes Kind.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Geratal, 20.01.2023
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ — (Siegel)
Gemeinschaftsvorsitzender