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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 2/2023
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ hat am 07.12.2022 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 (Beschluss-Nr. 30/12/2022) einschließlich des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 (Beschluss-Nr. 31/12/2022) beschlossen.

Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen vorgelegt,

im Verwaltungshaushalt

mit

4.414.550,00 € und

im Vermögenshaushalt

mit

199.000,00 €.

Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 11.01.2023, Az. 092.51, die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gründe, die zur Beanstandung der Haushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden.

Für die öffentliche Bekanntmachung gilt § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 30.01.2023 bis einschließlich 13.02.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

Zusätzlich wird der Haushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu den Sprechzeiten verfügbar gehalten.

Thamm

Gemeinschaftsvorsitzender

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“

(Landkreis Ilm-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

4.414.550,00 EURO

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

199.000,00 EURO

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

- unbesetzt -

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 735.700,00 EURO festgesetzt.

§ 6

Zur Deckung des Finanzbedarfs wird von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungskostenumlage in Höhe von 172,00 € je Einwohner erhoben.

Für Ausgaben nach § 4 Abs. 3 der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe werden folgende Kostenerstattungen erhoben:

im Verwaltungshaushalt

2,50 € je Einwohner

im Vermögenshaushalt

3,00 € je Einwohner.

Für Ausgaben nach § 5 Abs. 3 der Zweckvereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes werden folgende Kostenerstattungen erhoben:

im Verwaltungshaushalt

138,00 € je Einwohner

im Vermögenshaushalt

12,50 € je Einwohner.

Die Abschlagszahlung nach § 4 Abs. 2 der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ beträgt 495,00 € je Monat und angemeldetes Kind.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Geratal, 20.01.2023

Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ — (Siegel)

Gemeinschaftsvorsitzender