Die Haus- und Straßensammlung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. kann mit Sammeldosen und/oder Sammellisten durchgeführt werden.
1. Mit Sammeldose
Zur Sammlung mit Sammeldosen haben die Sammler sicher verschlossene und versiegelte Sammeldosen sowie zur Legitimierung einen Sammlerausweis bei sich zu führen. Zusätzlich zum Sammlerausweis ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument mitzuführen. Die Dosen dürfen nach Beendigung der Sammlung nur im Beisein von vertrauenswürdigen Personen geöffnet und ausgezählt werden. Das ermittelte Ergebnis ist im Abrechnungsbogen einzutragen. Als Aufwandsentschädigung erhält der Sammler auf Wunsch 10% seines Sammlungsertrages. Besonders engagierte Sammler erhalten eine Urkunde, ein Werbegeschenk und ggf. eine Einladung zur Dankeveranstaltung in den Thüringer Landtag.
2. Mit Sammelliste
Der Sammler trägt im Kopf der Sammelliste sowie dem Sammlerausweis seine Daten selbstständig ein: Die Sammler sind verpflichtet, die persönlichen Daten der Spender absolut vertraulich zu behandeln. Das bedeutet, dass ein Spender keine Kenntnis über Namen und weitere personenbezogene Daten anderer Spender erlangen darf. Nur der Sammler tätigt Eintragungen in der Sammelliste. Jeder gespendete Betrag ist in der Liste einzutragen. Ein Name darf nur mit Einwilligung des Spenders und nur vom Sammler ergänzt werden. Spender, die ungenannt bleiben möchten, sind mit „un- genannt“ zu bezeichnen. Das Verwenden von Bleistiften ist unzulässig. Der Spender darf zu keinem Moment in Kontakt mit der Sammelliste kommen (Hygiene- und Datenschutz). Die Sammelliste dient dem internen Nachweis für Sammler und Volksbund sowie ggf. zur Ausstellung einer Spendenquittung. Sammellisten dürfen in keinem Fall kopiert, geändert oder erweitert werden. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre.
3. Beendigung der Sammlung
Nach Beendigung der Sammlung, sind alle ausgegebenen Sammellisten (auch unbenutzte), Sammeldosen, Sammlerausweise und Abrechnungsbögen unbedingt zurück zu geben.
Überweisen Sie bitte den Sammelertrag bis 01.12.2023 auf folgendes Konto:
| IBAN: | DE22 8208 0000 0391 4914 00 |
| BIC: | DRESDEFF827 |
| Verwendungszweck: | Ort / ggf. Listennummer |
4. Versicherung
Für alle Sammler besteht Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz. Die Sammler stehen unter dem Schutz unserer Berufsgenossenschaft. Ein Unfall während der Sammlung wird wie ein Arbeitsunfall behandelt. Die Berufsgenossenschaft übernimmt Invaliditätsfolgen, Unfall- rente, Rehabilitation und Heilkosten (auf dem Weg über die Krankenkasse). Schmerzensgelder werden nicht gezahlt, Diebstähle und Sachschäden an Kraftfahrzeugen sind nicht versichert. Unfälle sind sofort dem Landeverband Thüringen zu melden.
5. Spendenquittungen
Spender erhalten auf Wunsch, ab einem Betrag von 10,- € eine Spendenquittung.
Die entsprechende Spendenquittung wird durch den Landesverband Thüringen erstellt und versendet.
Spender mit Wunsch einer Spendenquittung müssen immer auf der Sammelliste gut leserlich eingetragen werden. Hierfür sind folgende Angaben wichtig: Name und vollständige Anschrift ggf. Firmenanschrift.
6. Wer darf sammeln?
Auf der Grundlage des Thüringer Sammlungsgesetzes (ThürSammlG) vom 08. Juni 1995 darf jeder sammeln, ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. Weiterhin dürfen Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum 18. Lebensjahr bis zum Eintritt der Dunkelheit an der Sammlung teilnehmen. Es ist zu gewährleisten, dass die Jugendlichen jeweils zu zweit sammeln und ausreichend beaufsichtigt werden.
7. Ansprechpartner bei Rückragen:
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.
Landesverband Thüringen
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Telefon: +49 361 - 6 44 21 75
Telefax: +49 361 - 6 44 21 74
E-Mail: thueringen@volksbund.de