Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Benachrichtigung über die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Stadtrat der Stadt Ilmenau hat in seiner Sitzung am 12.09.2024 den 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 29a der Stadt Ilmenau „An der Hohen Straße Süd - 1. Änderung“ im Ortsteil Unterpörlitz in der Fassung vom Juli 2024, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Da sich die Bedingungen für die Anwendbarkeit des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) seit dem Billigungs- und Offenlagebeschluss zum 1. Entwurf der 1. Änderung im Jahr 2007 verändert haben, wird der Bebauungsplan ab dem hier vorliegenden 2. Entwurf der 1. Änderung im zweistufigen Vollverfahren fortgeführt. Auf Grundlage einer bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf im Jahr 2007, ist eine Fortführung im zweistufigen Vollverfahren mit dem vorliegenden 2. Entwurf gegeben.
Der 2. Entwurf des Bebauungsplans (Planzeichnung, textliche Festsetzungen) mit Begründung und Umweltbericht sowie vorliegende Fachgutachten (Artenschutzrechtliche Beurteilung, Schalltechnisches Gutachten) und wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen können online unter
www.ilmenau.de/bekanntmachungen-stadtplanung
vom 30.09.2024 bis zum 03.11.2024
eingesehen werden.
Im gleichen Zeitraum liegen die Unterlagen im Auslegungsraum der Stadtverwaltung Ilmenau, Amt für Bau und Verkehr, Weimarer Straße 1d (Goethe-Passage), Raum 2.00, öffentlich aus und können dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag, Mittwoch und Freitag (08.30 - 12.30 Uhr) sowie Dienstag und Donnerstag (13:00 - 18.00 Uhr).
Während dieser Zeit besteht für jedermann die Gelegenheit, sich über die Planung zu unterrichten.
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ersuchen wir hiermit um Abgabe Ihrer Stellungnahme bis zum 03.11.2024 per E-Mail an beteiligung@ilmenau.de.
Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme von Ihnen vorliegen, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden Belange nicht berührt werden.
Hinweis:
Aufgrund der Änderung des Baugesetzbuches erfolgt die Mitteilung zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB elektronisch. Bitte leiten Sie die Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme an die entsprechenden Stellen weiter und teilen Sie uns die richtige E-Mail-Adresse mit, falls die hier angeschriebene nicht die richtige E-Mail-Adresse sein sollte.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
J. Koch
Abteilungsleiterin Stadtplanung / Geoinformationssysteme
Postanschrift
Stadtverwaltung Ilmenau | Am Markt 7 | 98693 Ilmenau
Besucheranschrift
Stadtverwaltung Ilmenau | Amt für Bau und Verkehr
Weimarer Straße 1d | 98693 Ilmenau
Telefon: +49 3677 600-232 | Fax: +49 3677 600-230
E-Mail: stadtplanung@ilmenau.de
Webseite: www.ilmenau.de
Öffnungszeiten:
| Mo. | Mi. | Fr. | 08:30 bis 12:30 Uhr |
| Di. | Do. | 13:00 bis 18:00 Uhr |