- von 15 stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Plaue sind 15 anwesend -
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Plaue beschließt die Tagesordnung der Stadtratssitzung am 23.09.2024. | |
| Beschluss-Nr. 22-23/09/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
—
| Beschluss-Nr. 23-23/09/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
—
| 3. | Der Stadtrat der Stadt Plaue beschließt dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Errichtung eines qualifizierten Bebauungsplans gemäß §30 Abs. 1 i. V. m.§11 BauGB „Unterer Tränkgarten“ stattzugeben. | |
| Als Bevollmächtigte des Vorhabenträgers Siedlerverein unterer Tränkegarten e.V. im Rahmen der Realisierung des Vorhabens werden benannt: | |
| 1. | Herr Michael Laske, Hanoier Str. 2/42, 99091 Erfurt |
| 2. | Herr Hans-Jörg Rißmann, Straße des Friedens 6b, 99338 Plaue |
| Der Vorhabenträger verpflichtet sich: | |
| 1. | zur vollständigen Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten, einschließlich Umweltprüfung nach dem BauGB und für die Planung erforderliche Gutachten, die auf eigene Kosten in Auftrag zu geben und deren Ergebnisse der Stadt Plaue kostenfrei für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Verfügung zu stellen sind; |
| 2. | auf der Grundlage des mit der Stadt Plaue abgestimmten Vorhabens einschließlich Erschließungsmaßnahmen die Realisierung in bestimmter Form und zu festgelegter Frist; |
| 3. | die gegebenenfalls zur Durchführung des Verfahrens und zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Regelungen durch Abschluss eines Durchführungsvertrages vor dem Satzungsbeschluss zu treffen; |
| 4. | die Kosten für die gegebenenfalls im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zu erstellendem Vertragswerke, insbesondere die Kosten für die hierfür anfallende Rechtsberatung zu übernehmen. |
| Dem Vorhabenträger ist bekannt, dass Ansprüche auf Aufstellung eines Bebauungsplans gegen die Stadt Plaue nicht geltend gemacht werden können. | |
| Beschluss-Nr. 24-23/09/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
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| 4. | Der Stadtrat der Stadt Plaue beschließt dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Errichtung eines qualifizierten Bebauungsplans gemäß §30 Abs. 1 i. V. m.§11 BauGB „Oberer Tränkgarten“ stattzugeben. | |
| Als Bevollmächtigte des Vorhabenträgers Interessengemeinschaft „Oberer Tränkgarten 1“ e.V. im Rahmen der Realisierung des Vorhabens werden benannt: | |
| 1. | Frau Ines Stelzner, Vorstandsvorsitzende |
| 2. | Herr Remo Neven, 1. Stellvertreter |
| Der Vorhabenträger verpflichtet sich: | |
| 1. | zur vollständigen Übernahme der Planungs- und Erschließungskosten, einschließlich Umweltprüfung nach dem BauGB und für die Planung erforderliche Gutachten, die auf eigene Kosten in Auftrag zu geben und deren Ergebnisse der Stadt Plaue kostenfrei für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Verfügung zu stellen sind; |
| 2. | auf der Grundlage des mit der Stadt Plaue abgestimmten Vorhabens einschließlich Erschließungsmaßnahmen die Realisierung in bestimmter Form und zu festgelegter Frist; |
| 3. | die gegebenenfalls zur Durchführung des Verfahrens und zur Realisierung des Vorhabens erforderlichen Regelungen durch Abschluss eines Durchführungsvertrages vor dem Satzungsbeschluss zu treffen; |
| 4. | die Kosten für die gegebenenfalls im Rahmen des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens zu erstellendem Vertragswerke, insbesondere die Kosten für die hierfür anfallende Rechtsberatung zu übernehmen. |
| Dem Vorhabenträger ist bekannt, dass Ansprüche auf Aufstellung eines Bebauungsplans gegen die Stadt Plaue nicht geltend gemacht werden können. | |
| Beschluss-Nr. 25-23/09/2024 | |
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen: | 15 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Janik
Bürgermeister