Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S 127) hat der Stadtrat der Stadt Plaue in der Sitzung am 06.09.2023 die folgende 2. Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Plaue vom 11.03.2019 (Bekanntmachung vom 22.03.2019, Amtsblatt VG “Geratal/Plaue“; Nr. 05/12, S. 3-10) in der Fassung der 1. Änderung vom 21.07.2022 (Bekanntmachung vom 29.07.2022, Amtsblatt VG „Geratal/Plaue“, Nr. 14/30, S. 5+6) wird wie folgt geändert:
| 1. | § 6 Einwohnerversammlung wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: | |
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| § 6 erhält folgende neue Überschrift | |
| „Einwohnerversammlung und Einwohnerfragestunde“ | |
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| vor Absatz 1 wird folgende Absatz eingefügt. | |
| (1) Bei öffentlichen Sitzungen des Stadtrates soll den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, Fragen zu gemeindlichen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, zu stellen oder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Dazu wird es in jeder öffentlichen Stadtratssitzung eine Einwohnerfragestunde geben. | |
| Einwohneranfragen, Anregungen oder Vorschläge zu Tages-ordnungspunkten, die nichtöffentlich behandelt werden, sind unzulässig. | |
| Es genügt eine mündliche Beantwortung der Einwohneranfrage/n durch den Bürgermeister. Eine Aussprache und/oder Beratung in der Sache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage/n nicht während der Sitzung möglich, erfolgt deren Beantwortung im Nachgang oder in der folgenden Stadtratssitzung. | |
| Die Einwohnerfragestunde soll 30 Minuten aber höchstens 45 Minuten dauern und wird am Ende der Stadtratssitzung eingeordnet. | |
| Anfragen können auch vor der Sitzung schriftlich beim Bürgermeister oder in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ eingereicht werden. Schriftlich gestellte Fragen werden nur dann mündlich beantwortet, wenn der Fragesteller anwesend ist. | |
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| Absatz 1 wird zu Absatz 2 | |
| Absatz 2 wird zu Absatz 3 | |
| Absatz 3 wird zu Absatz 4 | |
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Artikel 2
Inkrafttreten
Diese 2. Änderungsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Plaue, den 06.10.2023
C. Janik
Bürgermeister — (Siegel)
Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.