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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 22/2024
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Lärmaktionsplan der Gemeinde Martinroda

Das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Verordnung 2019/1010 am 05.06.2019 erlassen.

Diese Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten, auf für Deutschland. Darin wurde geregelt, dass alle Mitgliedsstaaten (auf kommunaler Ebene) einen Lärmaktionsplan erstellen müssen.

Der Lärmaktionsplan enthält die Aussage, wie stark die Gemeinde unter möglichen Lärmeinflüssen, wie bspw. Verkehrslärm (Auto, Zug, Flugzeug), Industrielärm, Nachbarschaftslärm, Baulärm etc., leidet.

Des Weiteren soll darin beleuchtet werden, welche Möglichkeiten es gibt, um die Lärmeinflüsse zu mindern, oder gar zu vermeiden. Es wird damit das Ziel verfolgt, die Lebensqualität in lärmbelasteten Gebieten zu verbessern und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Zusammenfassend wurde über den Lärmaktionsplan festgestellt, dass Martinroda von Lärmeinflüssen (wie bereits benannt) nicht im erheblichen Maße betroffen ist. Daraus ergibt sich im Ergebnis, dass keine lärmmindernden Maßnahmen (wie bspw. Aufstellen von Lärmschutzwände etc.) ergriffen werden müssen.

Der Lärmaktionsplan liegt für die Dauer von 1 Monat im Zeitraum vom 23.10.2024 bis 25.11.2024 zur Einsichtnahme aus. Sie können diesen in Martinroda, zur Bürgersprechstunde einsehen. Alternativ liegt der Plan in der Verwaltungsgemeinschaft "Geratal/ Plaue", Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal im Sekretariat aus.