Titel Logo
Geratal-Anzeiger
Ausgabe 23/2023
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gesetzesänderungen zur Modernisierung des Pass- und Personalausweiswesens zum 01.01.2024 (BGBl. 2023 I Nr. 271 vom 12.10.2023)

Abschaffung des Kinderreisepasses

Die Ausstellung und Verlängerung von Kinderreisepässen für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ist ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich. Alle bis zum 31.12.2023 ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Datum.

Ab dem 01.01.2024 kann auch für Kinder unter 12 Jahren nur noch ein Personalausweis und/oder Reisepass mit einer Gültigkeit von 6 Jahren beantragt werden.

Für die Beantragung der Dokumente benötigen Sie:

  • biometrisches Passbild (Erstellung auch bei uns möglich Kosten 7 €)
  • letzten Personalausweis bzw. Reisepass, bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde
  • Zustimmung gesetzl. Vertreter oder Vollmacht oder beide Eltern müssen persönlich vorsprechen ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht.

Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr für einen Personalausweis 22,80 € und für einen Reisepass 37,50 Euro. Bitte beachten Sie vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern, dass die Reisedokumente auch ihre Gültigkeit verlieren, wenn das Kind auf dem Passfoto nicht mehr erkennbar ist.

Aktuell dauert die Ausstellung von Personalausweisen ca. 3 Wochen und von Reisepässen ca. 4 bis 6 Wochen.