Der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda hat in seiner Sitzung am 20.11.2023 die I. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 (Beschluss-Nr. 44/11/2023) einschließlich des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen (Beschluss-Nr. 45/11/2023).
Der I. Nachtragshaushaltplan wurde ausgeglichen vorgelegt. Die Einnahmen und Ausgaben veränderten sich im
| Verwaltungshaushalt | von bisher | 1.879.700,00 € | auf nunmehr | 1.933.900,00 € und im |
| Vermögenshaushalt | von bisher | 877.200,00 € | auf nunmehr | 716.850,00 €. |
Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die I. Nachtragshaushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 05.12.2023, Az. 092.5.34/2023, die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.
Die I. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gründe, die zur Beanstandung der I. Nachtragshaushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden.
Für die öffentliche Bekanntmachung gelten die §§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Der I. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.2023 bis einschließlich 10.01.2024 in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich wird der I. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu den Sprechzeiten verfügbar gehalten.
Morgenbrod
Bürgermeisterin
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Martinroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Martinroda folgende Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | ||
| € | € | gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | ||
| a) im Verwaltungshaushalt |
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| |
| die Einnahmen | 54.200 |
| 1.879.700 | 1.933.900 |
| die Ausgaben | 54.200 |
| 1.879.700 | 1.933.900 |
| b) im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen |
| 160.350 | 877.200 | 716.850 |
| die Ausgaben |
| 160.350 | 877.200 | 716.850 |
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Martinroda, 08.12.2023
Gemeinde Martinroda — (Siegel)
Bürgermeisterin