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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 25/2024
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Gemeinde Martinroda

Der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda hat in seiner Sitzung am 11.12.2024 die I. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 (Beschluss-Nr. 43/12/2024) einschließlich des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 beschlossen (Beschluss-Nr. 44/12/2024).

Der I. Nachtragshaushaltplan wurde ausgeglichen vorgelegt.

Die Einnahmen und Ausgaben veränderten sich im

Verwaltungshaushalt

von bisher 1.801.700,00 €

auf nunmehr 1.841.000,00 €

und im

Vermögenshaushalt

von bisher 1.987.100,00 €

auf nunmehr 839.600,00 €.

Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die I. Nachtragshaushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 12.12.2024, Az. 092.51, die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.

Die I. Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gründe, die zur Beanstandung der I. Nachtragshaushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden.

Für die öffentliche Bekanntmachung gelten die §§ 60 Abs. 1 Satz 2, 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).

Der I. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 23.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzlich wird der I. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu den Sprechzeiten verfügbar gehalten.

Morgenbrod

Bürgermeisterin

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Martinroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.

I. Nachtragshaushaltssatzung

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Martinroda

(Landkreis Ilm-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Martinroda folgende Nachtragshaushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt;

dadurch werden

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Martinroda, 11.12.2024

Gemeinde Martinroda — (Siegel)

Bürgermeisterin