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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 3/2026
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ergebnisse der Gemeinderatssitzung Gemeinde Elgersburg vom 26.01.2026

- von 13 stimmberechtigten Mitgliedern des Gemeinderates sind 11

(später 12) anwesend -

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt die auf der Einladung aufgeführte Tagesordnung zur Gemeinderatssitzung am 26.01.2026 - öffentlicher Teil.

Beschluss-Nr.: 01/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt den Wortlaut des Protokolls öffentlicher Teil vom 14.08.2025 gemäß Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss-Nr.: 02/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 9

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 2

3.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt die Annahme des Angebotes Nr. 2025-642 der Firma „queller Bau - GmbH“, Niederkrossen 11a, 07407 Uhlstädt-Kirchhasel für die Neuerrichtung der Stützmauer zum Privatgrundstück Schmücker Straße 10 zum Preis von 35.212,10 brutto.

Der Bürgermeister der Gemeinde Elgersburg wird ermächtigt, das Angebot anzunehmen und den Auftrag zu unterzeichnen.

Beschluss-Nr.: 03/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

4.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt die Annahme des Angebotes Nr. 4025 der Firma „Bau- und Montageservice Christian Ehrhardt“, Rumpelsberg 3, 98716 Elgersburg für die Neuanbindung der Wasserversorgung der Wasserentnahmestelle Friedhof zum Preis von 20.207,34 brutto. Das Angebot ist bis 02/2026 gültig.

Der Bürgermeister der Gemeinde Elgersburg wird ermächtigt, das Angebot anzunehmen und den Auftrag zu unterschreiben.

Beschluss-Nr.: 04/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

5.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt die Annahme des Angebotes Nr. 3610 der Firma „Bau- und Montageservice Christian Ehrhardt“, Rumpelsberg 3, 98716 Elgersburg für die Kanalsanierung am Lindenplatz Parkplatz bis Martinrodaer Weg zum Preis von 27.249,52 brutto. Das Angebot ist bis 02/2026 gültig.

Der Bürgermeister der Gemeinde Elgersburg wird ermächtigt, das Angebot anzunehmen und den Auftrag zu unterschreiben.

Beschluss-Nr.: 05/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

6.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt:

  1. Die Erstellung eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK) für das Gemeindegebiet Elgersburg gemäß dem TMIL-Leitfaden / Hinweisblatt zur Erstellung von GEK (Stand 03.04.2024). Das GEK dient als integrierte konzeptionelle Grundlage für die Anerkennung der Gemeinde Elgersburg als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung nach der Förderrichtlinie ILE/REVIT (FR ILE/REVIT), Förderbereiche B2/B3.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Vergabe der Planungsleistungen (HOAI-Leistungsphasen 1-4) im Rahmen eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach UVgO vorzubereiten und durchzuführen.
  3. Der Bürgermeister wird weiterhin beauftragt, die Beantragung entsprechender Fördermittel vorzunehmen sowie die notwendige Bürgerbeteiligung und Gremienbeteiligung im Rahmen der Konzepterstellung sicherzustellen.
  4. Die für die Erstellung des GEK erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt der Gemeinde Elgersburg bereitzustellen, vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln.

Beschluss-Nr.: 06/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

7.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt:

Grundsatzbeschluss

Der Gemeinderat stimmt der Errichtung bzw. Erneuerung und dem Umbau des Gebäudes Arnstädter Straße 4 zu einem normgerechten Feuerwehrgerätehaus mit integriertem Frauen- und Familienzentrum sowie Jugendclub grundsätzlich zu.

Standortentscheidung

Der Gemeinderat bestätigt das Gebäude Arnstädter Straße 4 als geeigneten Standort für die Umsetzung des Vorhabens. Der geplante teilweise Rückbau des südlichen Gebäudeteils zur Schaffung normgerechter Fahrzeugstellplätze sowie der umfassende Umbau des Bestandsgebäudes werden befürwortet.

Der Bürgermeister wird beauftragt,

  1. die erforderlichen Planungsleistungen vorzubereiten und zu beauftragen,
  2. ein Raum- und Nutzungskonzept unter Berücksichtigung der funktionalen, brandschutz- und sicherheitsrechtlichen Trennung der Nutzungen zu erarbeiten,
  3. die Kosten zu ermitteln und eine Finanzierungsübersicht zu erstellen,
  4. geeignete Förderprogramme (insbesondere für Feuerwehrinfrastruktur, soziale Einrichtungen und ländliche Entwicklung) zu prüfen und entsprechende Förderanträge zu stellen.
  5. Finanzierungsvorbehalt
    Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel sowie der Bewilligung beantragter Fördermittel. Über weitergehende Planungs- und Ausführungsbeschlüsse entscheidet der Gemeinderat zu gegebener Zeit gesondert.

Beschluss-Nr.: 07/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

8.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt:

  1. Die Neuanbringung von außenliegenden Jalousien am Gebäude der Kindertagesstätte Elgersburg, Ernstweg 8, zur Verbesserung des Sonnenschutzes, der klimatischen Bedingungen sowie zur Anpassung der Einrichtung an die Folgen des Klimawandels.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Maßnahme vorzubereiten, umzusetzen und die erforderlichen Schritte zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) einzuleiten.
  3. Die zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Eigenmittel werden im Haushaltsplan der Gemeinde Elgersburg bereitgestellt, vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel.

Beschluss-Nr.: 08/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

9.

Der Gemeinderat der Gemeinde Elgersburg beschließt:

  1. Die Gemeinde Elgersburg stellt einen Fördermittelantrag für das Projekt „Erneuerung und Aufwertung des öffentlichen Spielplatzes Lindenplatz bei einem geeigneten Förderprogramm (z. B. LEADER, Dorferneuerung, Städtebauförderung oder vergleichbare Programme).
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, alle hierfür notwendigen Unterlagen zu erstellen, einzureichen und das Förderverfahren zu begleiten.
  3. Der Bürgermeister stimmt der Umsetzung des Projektes bei Bewilligung der Fördermittel zu.
  4. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe des kommunalen Eigenanteils von 4.500 EUR (15 % der Gesamtkosten) werden bereitgestellt bzw. in den Haushalt eingestellt.

Beschluss-Nr.: 09/01/2026

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

10.

nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 10/01/2026

11.

nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 11/01/2026

12.

nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 12/01/2026

13.

nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 13/01/2026

14.

nicht öffentlich

Beschluss-Nr.: 14/01/2026

M. Augner

Bürgermeister