Der Stadtrat der Stadt Plaue hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 (Beschluss-Nr. 95-08/12/25) einschließlich des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen (Beschluss-Nr. 96-08/12/25).
Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen vorgelegt,
| im Verwaltungshaushalt | mit | 3.602.450,00 € | und |
| im Vermögenshaushalt | mit | 3.917.850,00 €. | |
Dem Landratsamt des Ilm-Kreises liegt die Haushaltssatzung zur Prüfung vor. Die Kommunalaufsicht hat den Eingang mit Datum vom 22.12.2025 bestätigt. Die Eingangsbestätigung ist der Stadt Plaue am 05.01.2026 zugegangen.
Für die öffentliche Bekanntmachung gilt § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Die Monatsfrist läuft mit Ende des 05.02.2026 aus.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 09.02.2026 bis einschließlich 23.02.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich wird der Haushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu den Sprechzeiten verfügbar gehalten.
Janik
Bürgermeister
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Plaue schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Haushaltssatzung der Stadt Plaue (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026 Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- erlässt die Stadt Plaue folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.602.450,00 EURO |
| und im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.917.850,00 EURO |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 300 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 537.700,00 € festgesetzt.
§ 6
Im Rahmen des Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029 wird beabsichtigt, eine Kreditaufnahme mit garantierter Kapitaldienstübernahme durch das Land zu tätigen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Plaue, 08.12.2025
Stadt Plaue
Bürgermeister — (Siegel)