Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ hat am 03.12.2024 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 (Beschluss-Nr. 15/1/2024) einschließlich des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 (Beschluss-Nr. 16/12/2024) beschlossen.
Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen vorgelegt,
| im Verwaltungshaushalt | mit | 4.783.150,00 € | und |
| im Vermögenshaushalt | mit | 205.000,00 €. | |
Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 28.01.2024, Az. 092.51 / PA 24/2025, die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gründe, die zur Beanstandung der Haushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden.
Für die öffentliche Bekanntmachung gilt § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 21.02.2025 bis einschließlich 07.03.2025 in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich wird der Haushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu den Sprechzeiten verfügbar gehalten.
Michalski
Gemeinschaftsvorsitzende
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- erlässt die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungs- haushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.783.150,00 EURO |
| und im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 205.000,00 EURO |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
- unbesetzt -
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 777.700,00 EURO festgesetzt.
§ 6
Zur Deckung des Finanzbedarfs wird von den Mitgliedsgemeinden eine Verwaltungskostenumlage in Höhe von 192,00 € je Einwohner erhoben.
Für Ausgaben nach § 4 Abs. 3 der Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe werden folgende Kostenerstattungen erhoben:
| im Verwaltungshaushalt | 2,55 € je Einwohner |
| im Vermögenshaushalt | 7,00 € je Einwohner. |
Für Ausgaben nach § 5 Abs. 3 der Zweckvereinbarung zur Einrichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Bauhofes werden folgende Kostenerstattungen erhoben:
| im Verwaltungshaushalt | 137,50 € je Einwohner |
| im Vermögenshaushalt | 12,50 € je Einwohner. |
Die Abschlagszahlung nach § 4 Abs. 2 der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Bereitstellung der erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen“ auf die Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“ beträgt 520,00 € je Monat und angemeldetes Kind.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.
Geratal, 03.12.2024
Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“
______________________ — (Siegel)
Gemeinschaftsvorsitzende