Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen wird durchgeführt in der:
| Stadt Plaue | vom 28.04.2025 bis 23.05,2025 |
Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen geschieht im Anschluss- und Benutzungszwang. Die Mindestentsorgungsmenge beträgt 1 m3 Fäkalschlamm je Einwohnerwert und Jahr.
Es wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass Entsorgungsleistungen außerhalb der bekannt gemachten Entsorgungstermine als Sonderentsorgungen berechnet werden müssen.
Grundlage für die Entsorgung sind die §§ 5 und 14 Abs. 1, 2 u. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung - EWS-) vom 17.02.2011 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" vom 25.02.2011), geändert durch 1. Änderung Entwässerungssatzung - 1. ÄndS EWS - am 12.08.2013 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" vom 23.08.2013) in Verbindung mit § 5 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" (GS-EWS) vom 17.09.2024 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" vom 27.09.2024).
Zum Zwecke besonderer Terminabstimmung ist eine Rücksprache mit der Fa. Remondis GmbH Thüringen unter folgender Telefonnummer möglich: 03628/6134-17.
Für weitere Rückfragen steht die Geschäftsstelle des WAwZV „Obere Gera" unter Tel.: 036205/933-55 zur Verfügung.
Dominik Straube
Verbandsvorsitzender