Der Stadtrat der Stadt Plaue hat in seiner Sitzung am 01.03.2023 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 (Beschluss-Nr. 266-01/03/23) einschließlich des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen (Beschluss-Nr. 267-01/03/23).
Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen vorgelegt,
| im Verwaltungshaushalt | mit | 3.068.000,00 € | |
| und | |||
| im Vermögenshaushalt | mit | 2.743.800,00 €. | |
Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 21.03.2023, Az. 092.5.43/2023, die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Gründe, die zur Beanstandung der Haushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden.
Für die öffentliche Bekanntmachung gilt § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 11.04.2023 bis einschließlich 25.04.2023 in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Zusätzlich wird der Haushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue“, Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu den Sprechzeiten verfügbar gehalten.
Janik
Bürgermeister
Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Plaue schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.
Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- erlässt die Stadt Plaue folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.068.000,00 EURO | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.743.800,00 EURO | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 300 v.H. | |
| b) | für die Grundstücke (B) | 400 v.H. | |
| 2. | Gewerbesteuer | 400 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 511.000,00 € festgesetzt.
§ 6
- unbesetzt -
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Plaue, 28.03.2023
Stadt Plaue — (Siegel)
Bürgermeister