Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) sowie der § 1, 2 und 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG) in der Fassung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S. 396) hat der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda in seiner Sitzung am 22.02.2024 die folgende Aufhebungssatzung beschlossen:
Artikel 1
Die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Angelroda (Spielapparatesteuersatzung) vom 22.03.2004 wird zum 01.01.2024 aufgehoben.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Aufhebungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Martinroda, den 18.03.2024
B. Morgenbrod
Bürgermeisterin — - Siegel -
Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.