Auf der Grundlage des Thüringer Kommunalwahlgesetzes vom 16. August 1993 in seiner aktuellen Fassung findet am
Dienstag, den 23.04.2024, um 18:30 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Martinroda,
Elgersburger Str. 6 in 98693 Martinroda
die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Martinroda, zur Prüfung und Beschlussfassung über Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge, statt. (§ 4 Abs.5 Nr. 1, § 17 Abs. 4, ThürKWG; § 22 ThürKWO)
Hinweis:
Vom Wahlausschuss ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge können von Amts wegen und müssen auf Einwendungen der betroffenen Partei oder Wählergruppe nochmals beschlossen werden. (17 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG)
Die nochmalige Beschlussfassung über ganz oder teilweise für ungültig erklärte Wahlvorschläge findet am Dienstag, den 30.04.2024 zur gleichen Zeit am gleichen Ort statt.
Babett Morgenbrod
Wahlleiterin
Gemeinde Martinroda