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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Amtliche Bekanntmachung

Geordnete Entsorgung der Grundstückskläranlagen im Verbandsgebiet des WAwZV„Obere Gera"

Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen wird durchgeführt in der:

Stadt Plaue

vom 28.04.2025 bis 23.05.2025

Die Entsorgung der Grundstückskläranlagen geschieht im Anschluss- und Benutzungszwang. Die Mindestentsorgungsmenge beträgt 1 m3 Fäkalschlamm je Einwohnerwert und Jahr.

Es wird insbesondere nochmals darauf hingewiesen, dass Entsorgungsleistungen außerhalb der bekannt gemachten Entsorgungstermine als Sonderentsorgungen berechnet werden müssen.

Grundlage für die Entsorgung sind die §§ 5 und 14 Abs. 1, 2 u. 3 der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung (Entwässerungssatzung - EWS -) vom 17.02.2011 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" vom 25.02.2011), geändert durch 1. Änderung Entwässerungssatzung - 1. ÄndS EWS - am 12.08.2013 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" vom 23.08.2013) in Verbindung mit § 5 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" (GS-EWS) vom 17.09.2024 (Amtsblatt des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Obere Gera" vom 27.09.2024).

Zum Zwecke besonderer Terminabstimmung ist eine Rücksprache mit der Fa. Remondis GmbH Thüringen unter folgender Telefonnummer möglich: 03628/6134-17.

Für weitere Rückfragen steht die Geschäftsstelle des WAwZV „Obere Gera" unter Tel.: 036205/933-55 zur Verfügung.

Dominik Straube

Verbandsvorsitzender