Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 sowie 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), der §§ 2, 7, 7a und 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S 396), erlässt die Gemeinde Martinroda in ihrer Sitzung vom 22.02.2024 folgende Satzung:
Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Martinroda über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages vom 08.06.2004 wird zum 01.01.2024 aufgehoben.
Artikel
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntgabe in Kraft.
Martinroda, den 22.03.2024
B. Morgenbrod — - Siegel -
Bürgermeisterin
Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.