Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 sowie 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) und § 34 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) vom 16.08.1993 (GVBl.S. 530), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2022 (GVBl. S. 283) erlässt die Stadt Plaue folgende Satzung:
Artikel 1
Die Entschädigungssatzung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen der Stadt Plaue (Wahlentschädigungssatzung) vom 30.05.2003 wird rückwirkend zum 30.07.2022 aufgehoben.
Artikel
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Plaue, den 22.03.2024
C. Janik — - Siegel -
Bürgermeister
Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.