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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 8/2024
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Satzung zur Aufhebung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Plaue

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 sowie 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), der §§ 2, 7, 7a und 21 b Abs. 2 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2019 (GVBl. S 396), erlässt die Stadt Plaue folgende Satzung:

Artikel 1

Die Satzung über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen der Stadt Plaue (Straßenausbaubeitragssatzung - SAS - ) vom 01.04.2003 in der Fassung der ersten Änderung vom 28.09.2005 wird rückwirkend zum 01.01.2019 aufgehoben.

Artikel

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Plaue, den 22.03.2024

C. Janik  —  - Siegel -

Bürgermeister

Hinweis: Verstöße i. S. der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.