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Geratal-Anzeiger
Ausgabe 8/2026
Bekanntmachungen - Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026

Der Gemeinderat der Gemeinde Martinroda hat in seiner Sitzung am 04.03.2026 die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 (Beschluss-Nr. 45/03/2026) einschließlich des Finanzplanes mit Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2029 beschlossen (Beschluss-Nr. 46/03/2026).

Der Haushaltsplan wurde in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen vorgelegt,

im Verwaltungshaushalt

mit

1.973.300,00 €

und

im Vermögenshaushalt

mit

2.467.850,00 €.

Das Landratsamt des Ilm-Kreises hat die Haushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 18.03.2026, Az. 092.516, die rechtsaufsichtliche Würdigung erteilt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Gründe, die zur Beanstandung der Haushaltssatzung führen würden, konnten nicht festgestellt werden.

Für die öffentliche Bekanntmachung gilt § 57 Abs. 3 i.V.m. § 21 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).

Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 20.04.2026 bis einschließlich 04.05.2026 in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue", Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu nachfolgenden Sprechzeiten öffentlich aus:

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Zusätzlich wird der Haushaltsplan mit Anlagen bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der Verwaltungsgemeinschaft „Geratal/Plaue", Zimmer 5, Zum Bahnhof 59a, 99331 Geratal OT Geraberg, zu den Sprechzeiten verfügbar gehalten.

Morgenbrod

Bürgermeisterin

Verstöße i.S. der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde Martinroda schriftlich unter Angabe der Gründe geltend gemacht werden. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich, § 21 Abs. 4 ThürKO.

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Martinroda (Landkreis Ilm-Kreis) für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des § 55 Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- erlässt die Gemeinde Martinroda folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

 

b)

für die Grundstücke (B)

389 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.200,00 € festgesetzt.

§ 6

Im Rahmen des Thüringer Kommunales Investitionsprogrammgesetzes für die Jahre 2026 bis 2029 wird beabsichtigt, eine Kreditaufnahme in Höhe von 300.730,00 € mit garantierter Kapitaldienstübernahme durch das Land zu tätigen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Martinroda, 04.03.2026

Gemeinde Martinroda⇔(Siegel)

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Bürgermeisterin