Zum Beginn des neuen Jahres möchten wir an die Termine für die Vereinsförderung erinnern.
Gemäß der aktuellen Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens, des Sports und der Kultur in der Gemeinde Gerstungen unterstützt und würdigt die Gemeindeverwaltung Gerstungen nach entsprechender Antragsstellung das gesellschaftliche Engagement von gemeinnützigen Vereinen. Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der eingereichten Fördermittelanträge zu gewährleisten, ist die Verwendung der aktuellen Vordrucke sowie eine fristgerechte Einreichung der Fördermittelanträge zu den folgenden Antragsfristen erforderlich:
| Förder- richtlinie | Förderung | Antragsfrist |
| 2.2.3 Punkt 1+2 | Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Zuschuss für Vereinsmitglieder und Übungseinheiten | 30.01. für das Vorjahr |
| 2.2.1 | Allgemeine Bezuschussung der nicht beeinflussbaren Ausgaben sowie Betriebskosten des Vorjahres | 31.03. für das Vorjahr |
| 2.2.2 Punkt 2 | Ortsteiljubiläen | 30.06. für das Folgejahr |
| 2.2.2 Punkt 1 | Vereinsjubiläen | 15.08. für das Folgejahr |
| 2.2.4 | Projektförderungen | 15.08. für das Folgejahr |
| 2.2.5 | bauliche bzw. investive Maßnahmen | 15.08. für das Folgejahr |
| 2.2.3 Punkt 3 | Wanderfahrten, Zeltlager oder Ferienmaßnahmen für Kinder- und Jugendliche | 15.11. für das Folgejahr |
Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie ist seit 2021 gültig und wurde im Rahmen der Vereinsversammlung präsentiert und erläutert. Die Richtlinie und die entsprechenden Vordrucke stehen im Internet auf der Gemeindeseite www.gerstungen.de/Freizeit/Vereinsleben/Vereinsföderung zur Verfügung.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Anja Hartung (Tel.: 036922/245-302, E-Mail: ahartung@gerstungen.de) wenden.