Hiermit möchten wir die Veranstalter von den unterschiedlichsten Veranstaltungen in unseren Orten auf Folgendes hinweisen:
Jede öffentliche Veranstaltung ist beim Ordnungsamt rechtzeitig anzuzeigen. Um einen reibungslosen Ablauf im Rahmen der Bearbeitung zu gewährleisten, hat die Einreichung der Unterlagen spätestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung, bei größeren Festivitäten spätestens 4 Wochen vorher, zu erfolgen.
Für Veranstaltungen, die im Freien oder in einem Festzelt auch nach 22:00 Uhr durchgeführt werden, sind Anträge auf Sperrzeitverkürzung zu stellen. Sollten für Veranstaltungen öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden, sind zusätzlich verkehrsrechtliche Anträge einzureichen. Das gleiche gilt für Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen.
Für die Vornahme von Plakatierungen oder die Durchführung Brauchtumsfeuern sind ebenfalls gesonderte Anträge notwendig.
Alle Formulare der Gemeinde, des Wartburgkreises sind auf unserer Homepage sowie in unseren Bürgerbüros in Gerstungen und Marksuhl verfügbar.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung, Tel. 036922 - 245 220 oder per E-Mail: ordnung@gerstungen.de.
Ihre Gemeindeverwaltung