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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Veröffentlichung von Altersjubiläen im Amtsblatt

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!

Gerne habe ich unter der Rubrik „Wir gratulieren“ in unserem Amtsblatt Geburtstagsglückwünsche im Namen der Gemeinde übermittelt. Aus gegebenem Anlass muss ich Ihnen mitteilen, dass wir aus datenschutzrechtlichen Gründen in Zukunft auf eine Veröffentlichung von Altersjubiläen verzichten werden.

Datenschutzrechtlich handelt es sich bei der Veröffentlichung von Jubiläen um eine Verarbeitung personenbezogener Daten, was einer Rechtsgrundlage bedarf – in besonderem Maße, wenn das Amtsblatt im Internet abrufbar ist, da sich Informationen hier leichter und weitreichender verbreiten. Im Hinblick auf Kriminalstatistiken darf sicher auch die Problematik der sog. Enkeltrickbetrüger nicht gänzlich außer Acht gelassen werden.

Einzigst verbleibende Lösung ist die Einholung einer schriftlichen Einwilligung des Jubilars. Dies ist leider organisatorisch nicht umsetzbar.

Persönliche Ehrungen von Alters- und Ehejubilare

Persönliche Gratulationsbesuche des Bürgermeisters/Stellvertreters oder der Ortsteilbürgermeister sind jedoch weiterhin möglich.

Alle Eheleute, die im Jahr 2026 den 60., 65., 70., oder 75. Hochzeitstag begehen und eine persönliche Gratulation wünschen, bitten wir, ihr Ehejubiläum frühzeitig anzumelden. Weiterhin sind wir bei sogenannten „unrunden“ Jubiläen, wie z. B. bei 67 ½ Jahren (Steinerne Hochzeit) auf einen Hinweis durch die Jubilare, Verwandte, Freunde oder Bekannte angewiesen. Dies sollte mindestens einen Monat vorher, unter Vorlage der Heiratsurkunde, in der Gemeindeverwaltung Gerstungen oder in der Servicestelle Marksuhl erfolgen. Eheleute, die in Gerstungen bzw. in Marksuhl geheiratet haben, müssen sich nicht extra melden, da diese Jubiläen durch das Standesamt der Gemeinde Gerstungen bereits erfasst sind. Bei Altersjubiläen bedarf es ebenso keiner Antragstellung.

Widerspruch zur Weitergabe der Daten

Bürger, die eine persönliche Gratulation nicht wünschen, haben die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten beim Einwohnermeldeamt oder in der Servicestelle Marksuhl zu widersprechen (Einrichtung einer Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 BMG). Wenn Sie bereits eine Übermittlungssperre eintragen lassen haben, ist diese weiterhin gültig.

Daniel Steffan

Bürgermeister