Zum Beginn des neuen Jahres möchten wir an die Termine für die Vereinsförderung erinnern.
Gemäß der aktuellen Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens, des Sports und der Kultur in der Gemeinde Gerstungen unterstützt und würdigt die Gemeindeverwaltung Gerstungen nach entsprechender Antragsstellung das gesellschaftliche Engagement von gemeinnützigen Vereinen. Um eine schnelle und reibungslose Bearbeitung der eingereichten Fördermittelanträge zu gewährleisten, ist die Verwendung der aktuellen Vordrucke sowie eine fristgerechte Einreichung der Fördermittelanträge zu den folgenden Antragsfristen erforderlich:
| Förder- richtlinie | Förderung | Antragsfrist |
| 2.2.3 Punkt 1+2 | Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Zuschuss für Vereinsmitglieder und Übungseinheiten | 30.01. für das Vorjahr |
| 2.2.1 | Allgemeine Bezuschussung der nicht beeinflussbaren Ausgaben sowie Betriebskosten des Vorjahres | 31.03. für das Vorjahr |
| 2.2.2 Punkt 2 | Ortsteiljubiläen | 30.06. für das Folgejahr |
| 2.2.2 Punkt 1 | Vereinsjubiläen | 15.08. für das Folgejahr |
| 2.2.4 | Projektförderungen | 15.08. für das Folgejahr |
| 2.2.5 | bauliche bzw. investive Maßnahmen | 15.08. für das Folgejahr |
| 2.2.3 Punkt 3 | Wanderfahrten, Zeltlager oder Ferienmaßnahmen für Kinder- und Jugendliche | 15.11. für das Folgejahr |
Die aktuelle Vereinsförderrichtlinie ist seit 2021 gültig und wurde im Rahmen der Vereinsversammlung präsentiert und erläutert. Die Richtlinie und die entsprechenden Vordrucke stehen im Internet auf der Gemeindeseite www.gerstungen.de/Freizeit/Vereinsleben/Vereinsföderung zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an Frau Anja Hartung (Tel.: 036922/245-302, E-Mail: ahartung@gerstungen.de).
Für den zukünftigen Informationsaustausch möchten wir an die Aktualisierung der Vereinskontakte bei Änderungen (z.B. durch Vorstandswahl, …) sowie an die Mitteilung einer aktuellen E-Mail-Adresse erinnern. Diese können mit dem entsprechenden Kontaktformular (www.gerstungen.de/Freizeit/Vereinsleben/Aktualisierung der Vereinsdaten) oder formlos per E-Mail an vereine@gerstungen.de mitgeteilt werden.
Hiermit möchten wir die Veranstalter von den unterschiedlichsten Veranstaltungen in unseren Orten auf Folgendes hinweisen:
Jede öffentliche Veranstaltung ist beim Ordnungsamt rechtzeitig anzuzeigen. Um einen reibungslosen Ablauf im Rahmen der Bearbeitung zu gewährleisten, hat die Einreichung der Unterlagen spätestens 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung, bei größeren Festivitäten spätestens 4 Wochen vorher, zu erfolgen.
Für Veranstaltungen, die im Freien oder in einem Festzelt auch nach 22:00 Uhr durchgeführt werden, sind Anträge auf Sperrzeitverkürzung zu stellen. Sollten für Veranstaltungen öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden, sind zusätzlich verkehrsrechtliche Anträge einzureichen. Das gleiche gilt für Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen.
Für die Vornahme von Plakatierungen oder die Durchführung Brauchtumsfeuern sind ebenfalls gesonderte Anträge notwendig.
Alle Formulare der Gemeinde, des Wartburgkreises sind auf unserer Homepage sowie in unseren Bürgerbüros in Gerstungen und Marksuhl verfügbar.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes gerne zur Verfügung, Tel. 036922 - 245 220 oder per E-Mail: ordnung@gerstungen.de.
Ihre Gemeindeverwaltung