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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 1/2026
Amtlicher Teil
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Amtliche Tierbestandserhebung 2026

Tierbesitzer werden zur jährlich gesetzlich vorgeschriebenen Tierbestandsmeldung der Thüringer Tierseuchenkasse aufgefordert. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.

Info und Online-Meldung: www.thueringertierseuchenkasse.de

Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2026 werden gemäß Satzung über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:

1.

Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel

je Tier 5,50 Euro

2.

Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel

2.1

Rinder bis 24 Monate

je Tier 6,00 Euro

2.2

Rinder über 24 Monate

je Tier 6,50 Euro

Absatz 4 bleibt unberührt

3.

Schafe und Ziegen

3.1

Schafe bis einschl. 9 Monate

je Tier 0,10 Euro

3.2

Schafe 10 bis einschl. 18 Monate

je Tier 2,00 Euro

3.3

Schafe ab 19 Monate

je Tier 2,00 Euro

3.4

Ziegen bis einschl. 9 Monate

je Tier 2,30 Euro

3.5

Ziegen 10 bis einschl. 18 Monate

je Tier 2,30 Euro

3.6

Ziegen ab 19 Monate

je Tier 2,30 Euro

4.

Schweine

4.1

Zuchtsauen nach erster Belegung

4.1.1

weniger als 20 Sauen

je Tier 1,35 Euro

4.1.2

20 und mehr Sauen

je Tier 2,25 Euro

4.2

Ferkel bis einschl. 30 kg

4.2.1

bei weniger als 20 Sauen nach erster Belegung

je Tier 0,75 Euro

4.2.2

bei 20 und mehr Sauen nach erster Belegung

je Tier 0,90 Euro

4.3

sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg

4.3.1

weniger als 50 Schweine

je Tier 1,10 Euro

4.3.2

50 und mehr Schweine

je Tier 1,35 Euro

Die Absätze 5 und 6 bleiben unberührt.

5.

Bienenvölker

je Volk 1,00 Euro

6.

Geflügel

6.1

Legehennen über 18 Wochenund Hähne

je Tier 0,07 Euro

6.2

Junghennen bis 18 Wochen,einschließlich Küken

je Tier 0,03 Euro

6.3

Mastgeflügel (Broiler) einschließlich Küken

je Tier 0,03 Euro

6.4

Enten, Gänse und Truthühner einschließlich Küken

je Tier 0,20 Euro

7.

Tierbestände von Viehhändlern

vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7)

8.

Der Mindestbeitrag beträgt für jeden beitragspflichtigen Tierhalter insgesamt

18,00 Euro