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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Liegenschaftsvermessung nach dem Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz vom 16. Dezember 2008 (GVBl.S.574) in der jeweils geltenden Fassung

Thüringer Landesamt  — Az: 53093020

für Bodenmanagement und Geoinformation

Zweigstelle Schmalkalden

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Ankündigung des Anhörungstermins über die Ergebnisse der örtlichen Vermessungsarbeiten

Gemeinde:

Gerstungen

Gemarkung:

Neustädt, Sallmannshausen

Flur(en):

1, 3 (Neustädt) | 1, 3, 4 (Sallmannshausen)

Flurstück(e):

126, 127/2, 127/3, 127/4, 536, 546, 550, 551, 552, 553/3, 553/4, 559/2, 568/2, 569, 576, 577/1, 620/3, 624/5, 634/3, 642/5, 642/6, 643/1, 644, 645/1, 645/2, 645/3, 645/4, 732, 764 (beteiligte Flurstücke in der Gemarkung Neustädt)

8/1, 12/3, 12/4, 12/5, 12/7, 13, 14, 15/1, 15/2, 16/1, 16/3, 23, 24, 25, 35, 39, 43, 47, 51, 52, 53, 56, 57, 58/1, 58/2, 60/1, 62/1, 62/2, 64/7, 64/8, 331/3, 349/2, 349/3, 446/3, 449, 450, 451, 452, 454, 455, 456, 457, 458, 459/1, 461, 462/1, 463, 485/1, 626, 637, 638/1, 638/2, 639, 640, 651, 653, 654, 666 (beteiligte Flurstücke in der Gemarkung Sallmannshausen)

Lagebezeichnung:

Ortsdurchfahrt Sallmannshausen (Rennsteigstraße), Werrabrücke und Brunnenstraße in Neustädt

Antragsteller:

Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem August 2024 erfolgte an den oben genannten Flurstücken eine Liegenschaftsvermessung (Straßenschlussvermessung). Für die Wiederherstellung und Zerlegung von Flurstücksgrenzen wurden Grenzpunkte untersucht und ggf. abgemarkt. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wird in einer Grenzniederschrift beurkundet. Zuvor haben Sie die Möglichkeit, sich zum Ergebnis der Liegenschaftsvermessung zu äußern.

Der dazu vorgesehene Anhörungstermin findet am 11.06.2025 ab 8:00 Uhr an dem „Rastplatz für Wasserwanderer“ (Anlegestelle bei der „Unterstraße“) in Sallmannshausen statt.

Es ist Ihnen freigestellt, den Termin zur Anhörung wahrzunehmen. Sie können sich auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine Anwesenheitspflicht besteht nicht. Kosten, die Ihnen durch die Wahrnehmung eines Termins entstehen, können leider nicht erstattet werden.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

gez. Henry Waurick OVR