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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 10/2026
Amtlicher Teil
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Einladung zur Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Lauchröden

Dienstag, den 15.06.2026 um 18:00 Uhr

im „Löwensaal“ Lauchröden,

Eisenacher Straße 4, 99834 Gerstungen

Einlass ist bereits ab 17:00 Uhr. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten, da am Einlass die Prüfung der Teilnahmeberechtigung und die Flächenermittlung erfolgen werden.

Eingeladen sind alle Eigentümer von bejagbaren Flächen des Jagdbezirkes Lauchröden.

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung

2.

Bestätigung der Tagesordnung

3.

Kassenberichte 19/20,20/21,21/22,22/23,23/24,24/25,25/26

4.

Entlastung Vorstände

5.

Beschluss Verwendung Reinerträge

6.

Beschluss Sonderzahlung zur Minimierung der Rücklagen im Jahr 2027

7.

Beschluss über die Festlegung der Jagdbezirksgrenzen

8.

Beschluss zum Erwerb Software Erweiterung GIS Programm

9.

Beschluss Satzungsänderung

10.

Beschluss Verwendung Konto VR FlexSpar

11.

Satzungskonforme Vorstandswahl

1.

Wahl: Jagdvorsteher

2.

Wahl: stellvertretender Jagdvorsteher

3.

Wahl: Beisitzer (2 Personen)

4.

Wahl: Kassenwart

5.

Wahl: Schriftführer

6.

Wahl: Rechnungsprüfer

12.

Sonstiges

Zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte (hier: Teilnahme an der Sitzung und Stimmberechtigung der Jagdgenossen) haben die anwesenden und vertretenen Jagdgenossen vor dem Einlass zur Vollversammlung der Jagdgenossen aktuelle Grundbuchauszüge vorzulegen, sollten Sie nicht im elektronischen Jagdkataster als Eigentümer vermerkt sein.

Bei Erbengemeinschaften ist zusätzlich der Eigentumsanteil durch Erbschein zu belegen.

Bei der Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft kann sich jeder Jagdgenosse

1.

durch seinen Ehegatten,

2.

durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie oder dessen Ehegatten,

3.

durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder (Die Vertretung ist nicht berechtigt weitere Vollmachten auf sich zu vereinen.)

4.

durch einen bevollmächtigen Volljährigen derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Die unter TOP 9 zu beschließende Satzung liegt in der Zeit vom 01.06.2026 bis 15.06.2026 zur Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen aus.

Interessenten werden gebeten, vorab unter Tel. 036922 - 245 220 einen Termin zu vereinbaren.

D. Steffan

Bürgermeister

Notjagdvorsteher