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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

In der Gemarkung Gerstungen, Umlegungsgebiet „Oberhalb der Bahn”, ist die

8. Vorwegnahme der Entscheidung

vom 09.03.2023

am 15.05.2023 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in der 8. Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem

Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Katasterbereich Gotha

Schloßberg 1

99867 Gotha

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Gotha, 16.05.2023

Die Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Heike Hoffmann  —  Siegel