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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Gerstungen hat in seiner Sitzung am 14.05.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Mit Bescheid vom 16.05.2024 wurde die Haushaltssatzung gemäß §§ 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, 63 Abs. 2 i. V. m. §§ 76 Abs. 3 und 118 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) rechtsaufsichtlich genehmigt.

Die Haushaltssatzung der Einheitsgemeinde Gerstungen wird gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) während der Dienststunden in der Finanzverwaltung des Rathauses Gerstungen, Wilhelmstraße 53, in der Zeit vom

31.05. - 14.06.2024

öffentlich ausgelegt und bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Es wird darum gebeten, telefonisch vorab einen Termin zu vereinbaren. Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt oder der Veröffentlichung im Internet.

Gerstungen, den 28.05.2024

gez. Daniel Steffan  — (Siegel)

Bürgermeister

HAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Gerstungen, Wartburgkreis, für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 55 ff der ThürKO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Januar 2003 (GVBl. S.41) erlässt die Gemeinde Gerstungen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

14.958.800 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

6.942.800 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaß-nahmen wird wie folgt festgesetzt:

a)

für die Gemeinde Gerstungen

keine Kreditaufnahme

b)

für den Eigenbetrieb

„Gemeindewerke Gerstungen“

3.173.629 €

c)

für den Eigenbetrieb

„Gerstungen Grün und Service“

keine Kreditaufnahme

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird wie folgt festgesetzt:

a)

für die Gemeinde Gerstungen

22.491.900 €

b)

für den Eigenbetrieb

„Gemeindewerke Gerstungen“

18.927.748 €

c)

für den Eigenbetrieb

„Gerstungen Grün und Service“

0 €

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuern

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)

271 v. H.

b)

für Grundstücke (B)

389 v. H.

2.

Gewerbesteuern

395 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt:

a)

für die Gemeinde Gerstungen

2.400.000 Euro

b)

für den Eigenbetrieb

„Gemeindewerke Gerstungen“

800.000 Euro

c)

für den Eigenbetrieb

„Gerstungen Grün und Service“

200.000 Euro

§ 6

Es gilt der beigefügte Stellenplan, Beschluss vom 14.05.2024

und der Finanzplan, Beschluss vom 14.05.2024

Der Bürgermeister ist ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Besoldungsrecht, an andere gesetzliche Bestimmungen oder an das Tarifrecht zwingend ergeben. Er kann freiwerdende Planstellen für andere Bereiche in Anspruch nehmen.

§ 7

1.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 58 ThürKO, die den vorgesehenen Haushaltsansatz der jeweiligen Haushaltsstelle um mindestens

15.000 Euro im Verwaltungshaushalt und

25.000 Euro im Vermögenshaushalt

überschreiten, sind vom Gemeinderat zu beschließen.

2.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben, die den Betrag von

10.000 Euro im Verwaltungshaushalt

15.000 Euro im Vermögenshaushalt

überschreiten, sind vom Hauptausschuss zu beschließen.

3.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

bis 10.000 € im Verwaltungshaushalt und

bis 15.000 € im Vermögenshaushalt

genehmigt der Bürgermeister.

4.

Deckungsvermerke

Die Ausgaben im Vermögenshaushalt werden innerhalb der Abschnitte für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen der Planansätze den Haushaltsplan zu vollziehen.

§ 8

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Gerstungen, den 15.05.2024

Daniel Steffan  —  ( Siegel )

Bürgermeister