Titel Logo
Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aufruf Straßenreinigung-Rückschnitt und Grundstückspflege

Die Gemeindeverwaltung möchte aus gegebenem Anlass alle Eigentümer und die Nutzer von Grundstücken, die innerhalb von bebauten Ortslagen liegen, auf Ihre Straßenreinigungspflicht und Grünflächenpflege hinweisen.

Es muss leider immer wieder festgestellt werden, dass die Pflicht zur Straßenreinigung gemäß den Regelungen der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Gerstungen nicht überall ordnungsgemäß ausgeführt wird. Diese umfasst die Reinigung der Gehwege und Bordanlagen sowie auch die Beseitigung von Bewuchs/Unkraut und Ablagerungen in den Gossen und Straßenrinnen.

Ebenfalls wachsen teilweise Büsche, Hecken und Sträucher über die Grundstücksgrenzen hinaus in den öffentlichen Bereich. Um eine Beeinträchtigung der Nutzung der Gehwege zu vermeiden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, hat ein entsprechender Rückschnitt zu erfolgen. Auch durch Bewuchs verdeckte Verkehrszeichen, Straßennamensschilder sowie Straßenlampen sind freizuschneiden, sodass diese wieder mühelos sichtbar sind bzw. ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können.

Die Verpflichtung, Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, ist in der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Gerstungen geregelt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Gehwegen ein Lichtraumprofil von mindestens 2,50 m, bei Straßen eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m gewährleistet sein muss, um Personen- und Sachschäden vorzubeugen.

Im Interesse eines gepflegten Ortsbildes erinnern wir Sie, Ihrer Straßenreinigungspflicht sowie der Grundstückspflege regelmäßig nachzukommen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!