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Neue Werra-Zeitung
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Tierquälerei im Gemeindegebiet

Der Gemeindeverwaltung liegen Hinweise zu folgenden Sachverhalt zur Kenntnis gegeben:

Schüsse auf eine Hauskatze

Im Ortsteil Unterellen wurden vor kurzem mehrere Schüsse aus einem Luftgewehr abgegeben. Dabei wurde eine Katze schwer verletzt. Die Besitzer mussten das Tier tierärztlich behandeln lassen. Eine Röntgenaufnahme zeigte, dass sich 3 Diabolo im Körper der Katze befanden. Auf Grund der Schwere der Verletzung musste das Tier eingeschläfert werden.

Nach Rücksprache mit dem Veterinäramt des Landratsamt Wartburgkreis wird auf folgende gesetzliche Regelungen verwiesen:

Nach § 1 Tierschutzgesetz ist der Zweck dieses Gesetzes, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Nach § 17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer

1.

ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder

2.

einem Wirbeltier

a)

aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder

b)

länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Der Beschuss von Katzen mit einem Luftgewehr fällt unter § 17 Nr. 2 a Tierschutzgesetz und stellt eine dementsprechende Straftat dar.