Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:
Bürgermeister Daniel Steffan
Gemeinderatsmitglieder:
Uwe Rodeck
Cliff Börner
Dr. Sebastian Engel
Maik Fichtner
Marko Gerlach
Markus Griebel
Joana Heinemann
Torsten Ißleib
Frank Michalowski
Sebastian Scheuch
Denny Schmidt
Roberto Schneider
Ralf Schüler
Klaus Stein
Danny Steiner
Rolf Trostmann
Abwesend:
Holger Fuß
Bernd Goepel
Florian Krey
Birk Lammert Genannt Schröer
Bestellung des Werkleiters
Beschlussnummer: GR/2025/Ö/013
Der Gemeinderat bestellt Herrn Armin Hast mit Wirkung ab 23.05.2025 als Werkleiter des Eigenbetriebes Gemeindewerke Gerstungen.
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Verlegung der Ortsdurchfahrt an der Kreisstraße 11 Eckardtshausen - Wilhelmsthal
Beschlussnummer: GR/2025/Ö/014
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt die Verlegung der Ortsdurchfahrt Eckardtshausen auf der Wilhelmsthaler Straße (K 11) 70 m Richtung Ost zu verlängern.
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Am Ehmesberg II. BA"
Beschlussnummer: GR/2025/Ö/015
Der Gemeinderat fasst nachfolgenden Beschluss:
| 01 | Der Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg II. BA“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 17.03.2025 gebilligt. |
| 02 | Der Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Am Ehmesberg II. BA“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 17.03.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen durchzuführen. |
| 03 | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. |
| 04 | Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen B-Plan Solarpark "Auf dem Weinberge"
Beschlussnummer: GR/2025/Ö/016
Der Gemeinderat beschließt:
| 1. | die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Solarpark „Auf dem Weinberge“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich, südlich der Bahnstrecke. Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan Solarpark „Auf dem Weinberge“ gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Epichnellen, Flur 2, eine Teilstück des Flurstückes 53/5. | |
| 2. | Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele angestrebt: | |
| - | die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" |
| - | die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft |
| 3. | der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark „Auf dem Weinberge" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen | |
| 4. | die Verwaltung wird beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark „Auf dem Weinberge" beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu beantragen | |
Finanzierung:
Kosten zu Lasten des Antragstellers
Ja 15 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0
Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zur 1. Änderung und Teilaufhebung Im Weihersfeld I
Beschlussnummer: GR/2025/Ö/017
Der Gemeinderat fasst nachfolgen Beschluss:
| 01 | Der Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, wird in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12.05.2025 gebilligt. |
| 02 | Der Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht, ist in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12.05.2025 zusammen mit den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen durchzuführen. |
| 03 | Die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erfolgt auf Grundlage des § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Veröffentlichung im Internet zu benachrichtigen. |
| 04 | Ort und Dauer der Veröffentlichung im Internet sind ortsüblich bekannt zu machen. |
Finanzierung:
Die Kosten der Planänderung sind im Haushalt eingestellt.
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0
Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark " Hasenberg"
Beschlussnummer: GR/2025/Ö/018
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt:
| 1. | die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Solarpark „Hasenberg“ gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Errichtung und Betreibung einer Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich nördlich der Ortslage Förtha, an der Alten Eisenacher Straße. Der Bereich, für den der vorhabenbezogene Bebauungsplan Solarpark „Hasenberg“ gelten soll, ist in beiliegendem Lageplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und umfasst in der Gemarkung Förtha, Flur 6, die Flurstücke 498/1; 498/2; 499 und 500/1 in Gänze sowie eine Teilfläche des Flurstückes 500/2. | |
| 2. | Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele angestrebt: | |
| - | die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" |
| - | die Berücksichtigung umweltschützender Belange durch die Ausweisung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft |
| 3. | der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Solarpark „Hasenberg" ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen | |
Finanzierung:
Die Kosten trägt der Antragsteller
Ja 14 Nein 1 Enthaltung 1 Befangen 0
Beschluss zur Anordnung der Umlegung des Umlegungsgebietes 3. BA "Oberhalb d. Bahn"
Beschlussnummer: GR/2025/Ö/019
Der Gemeinderat Gerstungen fasst folgenden Beschluss:
Aufgrund des § 46 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. i. S. 3634) wird die Umlegung für das Plan- und Erschließungsgebiet Gewerbegebiet „Oberhalb der Bahn 3. BA“ in der Gemarkung Untersuhl angeordnet. Die Umlegung wird nach § 47 Abs. 2 BauGB mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan eingeleitet.
Die Gemeinde Gerstungen überträgt dem Umlegungsausschuss nach § 46 Abs. 5 BauGB für sämtliche dem Umlegungsverfahren unterworfenen Grundstücke die Befugnis zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 2 BauGB. Die Übertragung gilt von der Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses nach § 50 BauGB bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans nach § 71 BauGB.
Ja 17 Nein 0 Enthaltung 0 Befangen 0