Übersichtslageplan mit Geltungsbereich (schwarz gestrichelt) des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen (Kartengrundlage: Übersicht DTK; Quelle: GDI-Th © I GeoBasis-DE © / BKG 2024; ohne Maßstab)
Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat am 22.05.2025 mit Beschluss-Nr. GR/2025/Ö/17 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000, mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht in der vorliegenden Fassung mit Stand vom 12.05.2025 gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Entwurf zur Veröffentlichung der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 12.05.2025) die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 16.06.2025 bis einschließlich 20.07.2025
im Internet unter https://www.gerstungen.de/de/bplaene-im-verfahren.html zur Einsicht bereit-gestellt.
Es wird darauf hingewiesen,
| 1. | dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, |
| 2. | dass Stellungnahmen elektronisch an bau@gerstungen.de übermittelt werden sollen, jedoch bei Bedarf Stellungnahmen auch auf anderem Wege abgegeben werden können, |
| 3. | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und |
| 4. | dass zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen [1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ der Gemeinde Gerstungen, bestehend aus der Planzeichnung im Maßstab 1:1.000 mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, dem zugehörigen Umweltbericht (Fassung mit Stand vom 12.05.2025) und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen] in der Gemeindeverwaltung Gerstungen, Bauamt, Zimmer 3.16, Wilhelmstraße 53, 99834 Gerstungen während der allgemeinen Sprechzeiten |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr | |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr | |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr | — erfolgt. |
Darüber hinaus besteht für jedermann die Möglichkeit, die Unterlagen in der Bibliothek Marksuhl, Bahnhofstraße 1, 99834 Gerstungen einzusehen. Die zusätzliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 16.06.2025 bis 20.07.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten;
| Montag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Eine Information über die planerischen Absichten ist hier nicht möglich.
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Marksuhl. Der Geltungsbereich wird im Norden, Osten und Westen überwiegend von landwirtschaftlichen Nutzflächen umschlossen. Im Süden schließt sich der Geltungsbereich an die im Zusammenhang bebaute Ortslage direkt an. Im Geltungsbereich befindet sich die Straße „Im Weihersfelde“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Im Weihersfeld I“ ist dem Übersichtslageplan zu entnehmen.
Ziel der 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplanes ist die Verkleinerung des Bebauungsplanes, da hier kein Bedarf an Bauplätzen mehr vorliegt. Mit der Entscheidung der Aufhebung des nördlichen Teilbereichs will man dem Bevölkerungsrückgang Rechnung tragen. Der Bebauungsplan soll im Bereich der Bebauungsplanaufhebung seine Rechtskraft verlieren, wodurch das Gebiet zu einem bauplanungsrechtlich unbeplanten Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB wird. Es soll in Zukunft als landwirtschaftliche Fläche genutzt werden.
Es erfolgt eine Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans (Wendeplatz). Die textlichen Festsetzungen werden vollständig nachrichtlich übernommen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
I. Aus dem Umweltbericht
Im vorliegenden Umweltbericht erfolgte die Bestandserfassung,-bewertung bei Umsetzung der Planung für die nachfolgenden Schutzgüter. Darüber hinaus sind für die Schutzgüter folgende Informationen verfügbar:
Mensch
Tiere / Pflanzen / biologische Vielfalt
Boden und Wasser
Klima / Luft
Landschaft
Kultur- und Sachgüter
Natura-2000-Gebiete und andere Schutzgebiete
Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen
II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Thüringer Landesverwaltungsamt - Weitere beratende planungsrechtliche Hinweise zum Planverfahren und Planentwurf vom 18.11.2024
Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Land-schaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts (Eingriffsregelung nach dem BNatSchG) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen (§ 1 a Abs. 3 Satz 1 BauGB).
Beurteilung des Ist-Zustands vornehmen. Anschließend sind die planbedingten Eingriffe zu beurteilen.
Landratsamt Wartburgkreis - Kreisplanung vom 18.11.2024
Landratsamt Wartburgkreis - Amt für Sicherheit und Ordnung vom 18.11.2024
Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 29.10.2024
Aus agrarstruktureller Sicht bestehen keine Bedenken gegen den Vorentwurf zur 1. Änderung und Teilaufhebung des Bebauungsplans „Im Weihersfeld" und dem dazugehörigen Umweltbericht.
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 26.11.2024 / 19.11.2024
Mit dem Vorhandensein bislang unentdeckter Bodendenkmale gemäß § 2 Ziff. 7 - ThürDschG muss gerechnet werden.
Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 11.11.2024
Das Verfahrensgebiet befindet sich in der in Planung befindlichen Wasserschutzzone III des Wasserschutzgebietes „WSG Marksuhl" (Sg ld 225).
Durch die Teilaufhebung sind keine negativen Auswirkungen auf das in den Trinkwasser-gewinnungsanlagen geförderte Grundwasser zu erwarten.
K+S Mineralsand Agriculture GmbH vom 18.12.2024
außerhalb unseres Wirkungskreises. Anlagen und Einflüsse aus dem Bergbau sind nicht zu beachten.
III. Aus Gutachten
-entfällt-
Gerstungen, den 13.06.2025
D. Steffan
Bürgermeister